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    16 Kommentare

    1. > Der Inhaftierte berief sich erfolglos auf ethische Überlegungen zum Tierwohl sowie zur Nachhaltigkeit. Er sah seine Grundrechte aus Art. 4 Abs. 1 Grundgesetz, insbesondere die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie die Freiheit der weltanschaulichen Überzeugungen, als verletzt an. Das BayObLG folgte dem nicht.

      > Weil dem Antragsteller vegetarische bzw. laktosefreie Kost angeboten wurde und er ergänzend vegane Lebensmittel selbst erwerben konnte, sieht das Gericht die Grundrechte als gewahrt und die Entscheidung der Anstalt als ermessensfehlerfrei an.

    2. FletchTroublemaker on

      Soll doch froh sein, dass der Foodblogger ihm nicht persönlich jeden Tag eine Leberkas-Semmel vorbei bringt! /s

    3. Deutsche Gerichte interessieren sich n Scheiß für die Grundrechte von Gefangenen? Wow. Damit hätte ich jetzt echt nicht gerechnet. Wirklich überraschend.

    4. Solange dies für alle Weltanschaungen, inklusive Religionen, gleichermaßen angewendet und hier keine medizinische Notwendigkeit vorliegt finde ich das erstmal ganz okay.

    5. Meiner Meinung nach sollte das Essen im Gefängnis grundsätzlich vegan oder zumindest vegetarisch sein, alles andere können sich die Insassen ja vom Taschengeld kaufen.

      Das sorgt für bessere Gesundheit und weniger Kosten für die Allgemeinheit. Gleichzeitig gibt es weniger Probleme mit Insassen die religiösen Regeln folgen möchten.

    6. Hintergrund der Entscheidung wird schlicht sein, dass es Grenzen an Aufwand und Kosten gibt, die der Gesellschaft im Rahmen von JVAs zumutbar sind.

      Bereits jetzt werden religiöse Gebote beachtet und vegetarische Optionen bereitgestellt.

      Aber man kann halt nicht für jede Mahlzeit 5 verschiedene Alternativen anbieten.

    7. BenderDeLorean on

      Leberkas für alle am Dienstag und Mittwoch gibt’s Blumenkohl.. hauptsache am Ende der Woche sind alle irgendwie unglücklich.

    8. Und hier geht’s direkt zum Urteil:

      https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-28018?hl=true

      > Ob eine Justizvollzugsanstalt innerhalb der Anstaltsverpflegung veganes Essen anbietet, ist einer Ermessensentscheidung mit Blick auf die Zahl der dort zu verköstigenden inhaftierten Personen, die Ausstattung der Küche der Anstalt und die Zahl der für die Essensversorgung der Gefangenen verfügbaren Mitarbeiter vorbehalten.

      > Die Anstalt ist aber gehalten, den betroffenen Gefangenen eine ihren Vorschriften entsprechende Ernährung dadurch zu ermöglichen, dass sich die Gefangenen einzelne Speisen und Lebensmittel auf eigene Rechnung selbst beschaffen können.

    9. Allvater_Thorim on

      > „Veganismus ist eine Philosophie und Lebensweise, die – so weit wie möglich und praktisch durchführbar – alle Formen der Ausbeutung und Grausamkeiten an Tieren für Essen, Kleidung oder andere Zwecke zu vermeiden sucht und darüber hinaus die Entwicklung und Nutzung tierfreier Alternativen zum Vorteil von Tieren, Menschen und Umwelt fördert. In der Ernährung bedeutet dies den Verzicht auf alle ganz oder zu Teilen vom Tier gewonnenen Produkte.“
      – The Vegan Society

      [Quelle](https://de.wikipedia.org/wiki/Veganismus)

      In diesem Kontext würde ich den Vegetarismus mit bestmöglicher veganen Angeboten mittels Taschengeld ebenfalls als Vegan einstufen.

    10. **Profi-Tipp:**
      Einfach nicht straffällig werden und nicht ins Gefängnis müssen! Dann kann man seine Ernährung nach eigenem Gusto gestalten.

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