
Hallo, kann mir jemand erklären, was das laut dieser Verwaltungsanweisung (Artikel 4) genau bedeutet? Heißt das, dass nach Vollendung des 18. Lebensjahres keine Eintragung mehr mit der Geburt möglich ist und somit keine Möglichkeit mehr besteht, rückwirkend (ab der Geburt) die Staatsbürgerschaft zu erlangen?
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Von Biegestab