SSKM vom Gesetzgeber.. Wenn ein Geschlecht nur noch ein Gefühl ist und man das einfach ändern kann, dann werden das nicht nur LGBTQ+ Leute machen, sondern genug andere.
Wer weiß wieviele Fälle einfach gar nicht publik werden.
Anti-Ultimate on
Und ich hab dreimal 200€ blechen können….
Da ist was faul. Das geht in Österreich nicht ohne mehrere Gutachten.
Zistler on
>Seinen äußeren Auftritt habe er laut eigenen Aussagen nicht geändert.
>Nach der höchstgerichtlichen Judikatur im Zusammenhang mit Transidentität ist für die Änderung des Geschlechtes ein irreversibles Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht und eine deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts gefordert (VwGH 15.09.2009, 2008/06/0032, VwSlg 17746 A/2009). Dies kann in aller Regel nur durch Einholung eines Sachverständigengutachtens ausreichend geklärt werden.
4 Kommentare
[https://www.blick.ch/schweiz/zentralschweiz/um-ahv-frueher-zu-kassieren-luzerner-laesst-sich-aus-finanziellen-gruenden-zur-frau-erklaeren-id17166091.html](https://www.blick.ch/schweiz/zentralschweiz/um-ahv-frueher-zu-kassieren-luzerner-laesst-sich-aus-finanziellen-gruenden-zur-frau-erklaeren-id17166091.html)
[https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/liebich-geschlechtseintrag–frauengefaengnis-jva-haft-100.html](https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/liebich-geschlechtseintrag–frauengefaengnis-jva-haft-100.html)
SSKM vom Gesetzgeber.. Wenn ein Geschlecht nur noch ein Gefühl ist und man das einfach ändern kann, dann werden das nicht nur LGBTQ+ Leute machen, sondern genug andere.
Wer weiß wieviele Fälle einfach gar nicht publik werden.
Und ich hab dreimal 200€ blechen können….
Da ist was faul. Das geht in Österreich nicht ohne mehrere Gutachten.
>Seinen äußeren Auftritt habe er laut eigenen Aussagen nicht geändert.
>Nach der höchstgerichtlichen Judikatur im Zusammenhang mit Transidentität ist für die Änderung des Geschlechtes ein irreversibles Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht und eine deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts gefordert (VwGH 15.09.2009, 2008/06/0032, VwSlg 17746 A/2009). Dies kann in aller Regel nur durch Einholung eines Sachverständigengutachtens ausreichend geklärt werden.
[https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/aenderung-der-geschlechtszugehoerigkeit](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/aenderung-der-geschlechtszugehoerigkeit)
Da wird wohl ein Sachverständiger bald seinen Job los sein wenn die Geschichte so stimmt.
Da ist 100% was faul