
die medialen vorwürfe des opferanwalts an den richter (anbei ein interview zum besagten richter, https://www.nustart.at/das-gefaengnis-ist-kein-ort-t-jugendlich/ ) sind nicht ohne. im gesamten prozess habe der richter anscheinend kein einziges kritisches wort gegenüber den tätern geäußert. stattdessen sei fast ausschließlich das opfer ins visier genommen worden – insbesondere wegen ihrer erinnerungslücken, die jedoch meiner meinung nach auf eine traumatisierung zurückzuführen seien. die täter wiederum beriefen sich durchgehend auf unwissenheit, u.a. ihres alters – was offenbar ausreichte.
im interview redet der richter von mitgefühl, verständnis, förderung statt strafe – aber das galt offenbar nur für die täter, nicht für das opfer.
nach dem freispruch: beschimpfungen, mittelfinger, keine spur von einsicht von seiten der täter, für mich eine widerliche doppelmoral.
ergo heißt das für mich umkehrschluss, dass man nun bei kindern mit besonderen bedürfnissen ein leichtes ziel hat, weil diese ihr tatsächliches alter oft nicht klar artikulieren können. was ist eure meinung dazu?
Von dorgobar
15 Kommentare
Irgendwie überrascht mich das Ganze nicht wirklich. In Österreich haben wir ja quasi eine Tradition, dass Gerichte eher die „armen Täter“ als die Opfer bemitleiden. Der Richter redet hier von Mitgefühl. Aber das scheint halt wieder mal nur einseitig verstanden worden zu sein.
Vielleicht sollte man das Ganze einfach offiziell machen: Wer Opfer wird, muss halt vorher ein psychologisches Gutachten abgeben, das bestätigt, dass man auch „prozessgeeignet“ traumatisiert ist. Wäre wenigstens ehrlich.
Und die Mittelfinger nach dem Freispruch könnte man ja auch positiv sehen. Immerhin ein deutliches Zeichen, dass die Jugendlichen ihren Emotionen freien Lauf lassen dürfen. Ist doch genau das, was Förderung und Verständnis bewirken sollen.
„ergo heißt das für mich umkehrschluss, dass man nun bei kindern mit besonderen bedürfnissen ein leichtes ziel hat, weil diese ihr tatsächliches alter oft nicht klar artikulieren können. was ist eure meinung dazu?“
Diesen Schluss verstehe ich nicht. In dem Fall geht man ja davon aus, dass die Täter die Unwissenheit nur vorgetäuscht haben.
Der einzige Skandal ist das wir immer noch an der Nein heisst Nein Gesetzgebung festhängen
Während das Opfer darlegen muss warum es sich nicht mit Händen und Füßen gewehrt hat können sich Täter schon brav hinter Unwissenheit verstecken
Ist nicht das erste beschissene Urteil und wird nicht das letzte sein solange wir an so eine lückenhaften Regelung festhalten
Die #metoo-Aktivist:innen müssten diesbezüglich doch eigentlich auf die Barrikaden gehen?
Ja verständlich und sehe ich genauso.
Aus meiner Sicht liegt das Problem hier bei der Staatsanwaltschaft. Man darf nicht vergessen, dass die StA die Schuld zu beweisen hat und nicht der Angeklagte seine Unschuld. Ich finde es schon sehr fraglich, dass die StA den sexuellen Missbrauch von Unmündigen nicht mitangeklagt hat, mit der Begründung, das Opfer hätte behauptet sie sei 14 und dadurch seien die Angeklagten einem Tatbildirrtum unterlegen (das müssen die Angeklagten auch nachweisen – die Behauptung reicht nicht aus). Dazu hat die StA verabsäumt die Einholung medizinischer und psychiatrischer Gutachten zu beantragen, um dadurch die Erinnerungslücken des Opfers zu begründen. Letztendlich hat die StA auch verabsäumt ausreichend Beweise vorzulegen, Zeugen zu befragen und ihre Hausaufgaben zu erledigen. Aber ohne die Beweislage, Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen und der Anklageschrift zu kennen, ist durchaus schwer eine Meinung zu bilden.
Alles was er im Interview sagt ist (sozial)wissenschaftlich belegt. Allerdings gibt es auch andere Mittel als Gefängnis oder Freispruch- bedingte Strafen und Fußfesseln z.B.
Wer selbst mal ein Gefängnis von Innen gesehen hat, für den ist eigentlich klar, dass eine Person die dort ihre späten Teenagerjahre oder frühen Zwanziger verbringt, schon fast zwangsläufig fürs Leben geschädigt sein muss.
„Anwalt versucht nach unpassendem Urteil aus seinem Prozess die mediale Präsenz für seine Rehabilitierung zu nutzen.“
Im Westen nichts neues.
Ganz ehrlich: wer öfters mit Rechtsanwälten zu tun hat nimmt sie nit beim Wort. Sobald ihre Partei oder die Öffentlichkeit dabei is, machens a Show.
Es gibt extra a gesetzliche Regelung um die Unabhängigkeit eines Richters überprüfen zu lassen. Hat det Anwalt die Möglichkeit im Verfahren genutzt? Oder kritisiert er das erst im Nachhinein, wo es keine Konsequenzen mehr hat und sich der Richter auch nicht mehr melden wird (bzw auch nit darf).
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Ich hoffe der Anwalt hat den Instanzenweg ausgeschöpft, der eben das überprüfen kann.
Egal wie Recht du hast, finde ich es direkt mit „Opfer Anwalt“ zu beginnen sehr schlecht.
Das setzt halt einen Ton vorraus „Anwalt zu 10000% im Unrecht und peinlich“ und ermöglicht nicht das bilden einer eigenen Meinung.
die staatsanwaltschaft hat es aus irgendwelchen gründen nicht geschafft wichtige dinge zur anklage zu bringen. wie soll ein richter über etwas urteilen das nicht angeklagt wurde? der herr anwalt beschwert sich an der falschen stelle.
Nein heißt Nein ist doch wenn, dann bei einer Situation zwischen 2 wo das nicht klar ist wie alles abgelaufen ist und verstanden wurde. Ein Nein in Anwesenheit mehrerer junger Männer die auch ranwollen ist für mich objektiv gedacht doch sehr eindeutig?