
„Am Beginn seiner Urteilsbegründung kritisierte der neue Vorsitzende Richter, Daniel Schmitzberger, die mediale Fallhöhe in der Causa. Vorverurteilung inklusive. Von einer Gruppenvergewaltigung habe die damals Zwölfjährige in Einvernahmen selbst nie gesprochen.
Auch für den sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen habe selbst die Staatsanwaltschaft keine Beweise gesehen und das Delikt gar nicht angeklagt (Anna soll sich glaubhaft als 14-Jährige ausgegeben haben). Die Angeklagten seien zum Teil selbst erst 14 gewesen in diesen Monaten des Jahres 2023, bemühte sich der Richter auch das medial verfestigte Bild der männlichen Übermacht gegenüber einem 12-jährigen Mädchen zu dekonstruieren.
(…)
Angeklagt blieb am Ende die geschlechtliche Nötigung und der Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung. Dabei geht es um Geschlechtsverkehr gegen den Willen einer Person. Doch der Schöffensenat kam zum Schluss, dass die vielfachen sexuellen Kontakte zu den Angeklagten nicht erzwungen waren.
Besonders schwer wogen für den Schöffensenat die Aussagen einer früheren Freundin. Sie sprach von freiwilligen „Sex-Treffs“ Annas mit den jungen Männern und belastete diese in keinster Weise . Aber auch die ersten und entlastenden Einvernahmen der damals Zwölfjährigen bei der Polizei gaben einen Ausschlag. Die später deutlich schärferen Vorwürfe Annas hätten laut Richter Schmitzberger „vorbereitet und nicht altersadäquat“ gewirkt.“
Sehr guter, differenzierter Bericht vom Prozess im Profil:
Von der „Gruppenvergewaltigung“ zum glatten Freispruch. Was ist da passiert?
byu/georgrenner inAustria
Von georgrenner
1 Kommentar
> „Es passiert oft, dass man erst nein sagt und sich dann durch Zärtlichkeiten überzeugen lässt“, begründete die Richterin. Der Satz ging mit ihrem Konterfei durchs Netz und diente einem rechten Empörium als Beweis für die Kuscheljustiz im Westen gegenüber ausländischen Vergewaltigern.
Der Satz ist immer noch … oarg.