
„Bei Waffen der Kategorie B (etwa Pistolen und Revolver) wird es von 21 auf 25 Jahre und bei der Kategorie C (z. B. Flinten und Büchsen) von 18 auf 21 Jahre erhöht. Für den Erwerb Letzterer wird künftig auch eine Waffenbesitzkarte bzw. ein Waffenpass erforderlich sein. Weiters wird die „Abkühlphase“ beim Erwerb einer Schusswaffe verlängert, so wird es künftig rund einen Monat dauern, bis die Waffe nach dem Kauf tatsächlich ausgefolgt wird.“
Wenn für den Erwerb aller Schusswaffen zumindest eine Besitzkarte benötigt wird:
Für welche Schusswaffen gilt diese „Abkühlphase“?
https://orf.at/stories/3406300/
Von Scharco_de_la_Marf
2 Kommentare
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>Wenn für den Erwerb aller Schusswaffen zumindest eine Besitzkarte benötigt wird:
Für welche Schusswaffen gilt diese „Abkühlphase“?
Die Besitzkarte bescheinigt ja nur, dass du Waffen besitzen darfst. Sie sagt nicht, dass du sofort eine kaufen musst. Wenn du die Besitzkarte hast und erst 1 oder 2 Jahre später eine Waffe kaufst, dann greift diese „Abkühlphase“. Oder aber auch wenn du eine zweite Waffe kaufen willst, dann zählt wieder diese „Abkühlphase“. Und sie zählt für alle Waffen die oben aufgelistet sind.
Zumindest habe ich das so verstanden.