„BVwG sieht Verein nicht als Gliederung der Partei
Das Bundesverwaltungsgericht sah den Verein Österreichischer Seniorenbund – im Gegensatz zur Teilorganisation ÖVP-Senioren – nicht als Gliederung der Partei, weil er nicht explizit in der Parteisatzung genannt ist.“
Absolut richtig und ein total perfektes, faires und wunderschönes Urteil.
Ich bin auch kein Bankräuber weil im StGB steht auch nicht explizit, dass Sniffewee Gloomshine ein Bankräuber ist. Von daher darf ich die Geldsäcke hier raustragen.
iKnitYogurt on
> Das Bundesverwaltungsgericht sah den Verein Österreichischer Seniorenbund – im Gegensatz zur Teilorganisation ÖVP-Senioren – nicht als Gliederung der Partei, weil er nicht explizit in der Parteisatzung genannt ist. Das Parteiengesetz 2012 verlange es aber, Gliederungen der politischen Partei ausdrücklich in der Satzung anzuführen, hieß es.
Hahahaha, das is wieder klassisch Österreich. Kannst einen Verein für die Partei gründen, Förderungen und sonstiges kassieren, aber solang er nicht in der Parteisatzung erwähnt wird, is er (zumindest nach BVwG) unabhängig. Möcht ich ja wohl hoffen, dass das nicht so stehen bleibt.
Meta: fick die „KI-Erkennung“ aufgrund von Gedankenstrichen in diesem Sub. Ich versteh schon, dass das für viele Texte eine halbwegs treffsichere Heuristik is, aber in Zitaten, wie zum Beispiel aus dem verlinkten Artikel, is das schon oag mühsam.
DrBhu on
Also arbeitet der Seniorenbund halt nur gern um das Image der ÖVP zu stärken und zählt deswegen nicht zur ÖVP weil die wiederrum den Seniorenbund, den Sie mit Fördergeldern versorgt während er im Gegenzug versteckte Wahlwerbung betreibt, nicht in Ihrer Parteisatzung erwähnt hat?
Diesem Gedankengang nach ist Korruption erst dann strafbar wenn man so dumm war Sie in der Parteisatzung schriftlich festzuhalten.
Klingt also schon sehr nach ÖVP! /s
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3 Kommentare
„BVwG sieht Verein nicht als Gliederung der Partei
Das Bundesverwaltungsgericht sah den Verein Österreichischer Seniorenbund – im Gegensatz zur Teilorganisation ÖVP-Senioren – nicht als Gliederung der Partei, weil er nicht explizit in der Parteisatzung genannt ist.“
Absolut richtig und ein total perfektes, faires und wunderschönes Urteil.
Ich bin auch kein Bankräuber weil im StGB steht auch nicht explizit, dass Sniffewee Gloomshine ein Bankräuber ist. Von daher darf ich die Geldsäcke hier raustragen.
> Das Bundesverwaltungsgericht sah den Verein Österreichischer Seniorenbund – im Gegensatz zur Teilorganisation ÖVP-Senioren – nicht als Gliederung der Partei, weil er nicht explizit in der Parteisatzung genannt ist. Das Parteiengesetz 2012 verlange es aber, Gliederungen der politischen Partei ausdrücklich in der Satzung anzuführen, hieß es.
Hahahaha, das is wieder klassisch Österreich. Kannst einen Verein für die Partei gründen, Förderungen und sonstiges kassieren, aber solang er nicht in der Parteisatzung erwähnt wird, is er (zumindest nach BVwG) unabhängig. Möcht ich ja wohl hoffen, dass das nicht so stehen bleibt.
Meta: fick die „KI-Erkennung“ aufgrund von Gedankenstrichen in diesem Sub. Ich versteh schon, dass das für viele Texte eine halbwegs treffsichere Heuristik is, aber in Zitaten, wie zum Beispiel aus dem verlinkten Artikel, is das schon oag mühsam.
Also arbeitet der Seniorenbund halt nur gern um das Image der ÖVP zu stärken und zählt deswegen nicht zur ÖVP weil die wiederrum den Seniorenbund, den Sie mit Fördergeldern versorgt während er im Gegenzug versteckte Wahlwerbung betreibt, nicht in Ihrer Parteisatzung erwähnt hat?
Diesem Gedankengang nach ist Korruption erst dann strafbar wenn man so dumm war Sie in der Parteisatzung schriftlich festzuhalten.
Klingt also schon sehr nach ÖVP! /s