Guten Tag,
    ich bin ein ausländischer Arbeitnehmer (Franzose) und habe folgenden Mietvertrag. Ich kann meinen Mietvertrag nicht vor Ablauf eines Jahres kündigen. Allerdings hat mich mein Unternehmen kürzlich in Kurzarbeit mit 0 Stunden pro Woche versetzt. Meine Miete ist nun zu hoch und ich suche mir eine andere Arbeit, insbesondere in Frankreich. Kann dies als außerordentlicher Kündigungsgrund für meinen Mietvertrag gelten oder bin ich verpflichtet, bis zum Ende der einjährigen Laufzeit in der Wohnung zu bleiben?
    Vielen Dank im Voraus

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    Von Alone-Ad4415

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    2 Kommentare

    1. Ich persönlich habe keine Erfahrung mit Mietverträgen mit Mindestestlaufzeit. Soweit ich weiß sind diese aber nicht unüblich und es wird wohl schwer da früher rauszukommen.
      Vielleicht fragst du lieber bei r/LegaladviceGerman nach, dort sind viele Anwälte unterwegs.

      Edit: Typo

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