
Wenn man hingegen nur einen kurzen Zeitraum filmt, die Aufnahmen dabei immer wieder automatisch überschreibt und nur im Anlassfall bis zur Zweckerreichung speichert – etwa per Unfallerkennung – ist das durchaus argumentierbar. Das Filmen aller Fahrten ohne spezifischen Grund ist jedoch nicht zulässig.
https://futurezone.at/netzpolitik/dashcam-oesterreich-erlaubt-legal-ueberwachungskamera-drohne-datenschutz-dsgvo/402092176
Von da_peda
5 Kommentare
OK Garmin
Da wäre eine Reform angebracht. Das sollte weitgehend erlaubt sein im Kontext der Verkehrssicherheit. Veröffentlichung sollte wie bisher behandelt werden.
Dazu ein Portal wo man hochladen und anzeigen kann, hätte ich gerne v.a. fürs Radfahren.
Du kannst auch permanent filmen. Als Grund gibst du einfach Urlaubsaufnahmen an.
Veröffentlichen darfst dus halt nicht
Die Gesetzeslage ist mir hierbei tatsächlich egal. Ich hab eine im Auto und werd lieber mit Polizisten und Gerichten diskutieren bevor ich einen Unfall habe und dann keine Beweismittel. Immer mehr und mehr Menschen fahren wie in GTA und ich bin meistens alleine im Auto. MIr ist es das Risiko wert, einerseits das haben und andererseits das zulassen als mögliches Beweismittel.
Ich hätt mal irgendwo vernommen, dass es erlaubt ist, solange die Dashcam nur per Knopfdruck speichert und da nur die letzten 30 oder 40 Sekunden.