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    4 Kommentare

    1. leonderbaertige_II on

      >die Übernahme des Betriebs „Badmöbelwerk“ […] Verschärfend sei noch hinzugekommen, dass sämtliche Dienstnehmeransprüche – insbesondere alte Abfertigungen – übernommen werden mussten.

      Man sollte meinen man prüft sowas vor der Übernahmen.

    2. Na geil Grad ne Küche bei denen gekauft. Natürlich hat nicht alles gepasst – hoffe die fixen das jetzt noch 🙁

    3. snugglecat42 on

      Wenn man sich die Sache mit der Übernahme so anschaut so schaut das doch a bisserl speziell aus. Übernahme alte Abfertigungen, Verpflichtung zur Belieferung des ehemaligen Eigentümers die zum Verlustgeschäft wird …

      Nun, das war wohl kein guter Deal. 🙂

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