Hi zusammen,

    möcht als zugezogener Piefke absolut ned sudern, in AT ist bzgl. digitalen Formularen & Co vieles deutlich einfacher als in Germäny und schneller Zugang zu AK-Beratungen ist ebenso hilfreich. 💪 Aber habe derzeit folgende bürokratische Challenge:

    Ich informiere gerade über die ÖGK Mitversicherung, weil ich nach Ablauf des (einkommensabhängigen) Kinderbetreuungsgeldes noch einige Monate in "unbezahlte Karenz" gehen möchte.

    Meine (österreichische) Partnerin und ich sind unverheiratet, leben aber schon mehrere Jahre im selben Haushalt = Lebensgemeinschaft. Wir sind beide erwerbstätig, angestellt.

    Die ÖGK-Webseite "Mitversicherung Partner*innen" (https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentd=10007.870665) sagt: „Die mitzuversichernde Person muss seit mindestens 10 Monaten den Haushalt der versicherten Person ohne Bezahlung führen.“

    „Die mitzuversichernde Person muss seit mindestens 10 Monaten den Haushalt der versicherten Person ohne Bezahlung führen.“

    Die Elternkarenz-Beratung bei der Arbeiterkammer schrieb mir dazu kurz, dass das dieser Nachweis "der unbezahlten Haushaltsführung seit mindestens 10 Monaten" schon ein Problem werden kann ab und zu. Sie haben auf das Formular "Prüfung der Anspruchs­be­rech­ti­gung für Angehörige" verwiesen.

    Dieses Formular haben wir ausgefüllt, um mal schon vorher Info zu bekommen. Habe hier aber gesetzliche KV angekreuzt, weil ich sonst nicht wusste was korrekt wäre:

    https://preview.redd.it/9z7xo5itx3jf1.png?width=1316&format=png&auto=webp&s=c58d5ba874d59fa8fc8251ed8729516706db4969

    Abgesendet – und ÖGK schrieb mir daraufhin per Mail, sie können es nicht prüfen wenn Angehöriger gesetzlich versichert ist. (Hätte ich "Keiner der Punkte trifft zu" auswählen müssen?)

    Auf meine Rückfrage per Mail, ob denn bei unbezahlter Karenz Mitversicherung möglich sei und wie dies ggf. nachgewiesen muss mit der unbezahlten Haushaltsführung, kam gestern leider nur bürokratische Klassiker: "Schau doch auf unsere Webseite, hier finden Sie alle Informationen" – sehr witzig! 🤓 😂 😉

    Hat hier jemand zufällig schon Erfahrungen mit dieser "unbezahlten Haushaltsführung"?

    Und vor allem: Wo kommt diese Regel her / was soll die bezwecken? Soll damit irgendein Schlupfloch geschlossen werden / Sozialbetrug o.ä. verhindert werden? (Mein Gehirn findet sonst keine Ruhe 😂)

    Besten Dank! 🤝

    PS: Nächster Schritt wäre "Beratungs­termin Mitversicherung" vereinbaren, wobei ich irgendwie schon erwarten würde dass es hierzu einfach eine klare Info vorab gibt ohne viel Aufwand. Meine Erkenntnisse versuche ich auch für andere Betroffene hier festzuhalten bzgl. "unbezahlte Karenz-Monate" https://workwhileclimate.at/crashkurs-elternkarenz-fuer-dummies-incl-faire-shalbe-shalbe-aufeilung-oesterreich/#wie-organisiert-man-eine-unbezahlte-karenz

    PPS: Ich kann natürlich auch "Pauschales Kinderbetreuungsgeld-Konto" nutzen und hab den Stress mit Mitversicherung beantrangen nicht, weil wir da ja länger als nur 14 Monate beim einkommensabhängigen KBG Geld bekommen können / keine unbezahlte Karenz nötig wäre. Aber dann würden uns ca. 7’000 € flöten gehen im Vergleich. 🤷

    ÖGK Mitversicherung Partner*in (unverheiratet): Was bedeutet "10 Monate Haushalt der versicherten Person ohne Bezahlung führen?" und welcher Nachweis wird ggf. verlangt?
    byu/sharing_is_caring23 inAustria



    Von sharing_is_caring23

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    2 Kommentare

    1. ArchbishopRambo on

      Klingt für mich so, als ginge es dabei nur darum, dass man nicht die Haushälterin oder den Gärtner als Partner mitversichern kann.

    2. Mir wurde damals gesagt man muss 10 Monate zusammen leben.

      Hier im Reddit haben aber auch schon manche geschrieben dass sie ihrer Partnerin sofort mitversichern konnten, mir scheint das alles etwas schwammig zu sein bei der ÖGK.

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