Menschenrechtsgericht bremst Österreichs zweite Syrien-Abschiebung:
    Der erste abgeschobene Syrer gilt noch immer als vermisst. Bevor das Innenministerium eine weitere Person abschieben kann, muss es Fragen zum Schicksal des Mannes klären, sagt der EGMR.

    https://www.derstandard.at/story/3000000283128/egmr-stoppt-weitere-abschiebung-oesterreichs-nach-syrien

    Von Ancient_Rooster1271

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    9 Kommentare

    1. Hält man sich daran sind Abschiebung defakto in viele Länder nicht (mehr) möglich weil Österreich immer eine Verantwortung hätte für das weitere Wohlergehen der Abgeschoben zu garantieren.
      Egal ob IS Anhänger oder nicht.

    2. TheMightyChocolate on

      Absurd. Ich bin voll für die EU aber mit solchen Sachen machen sich die Institutionen keine Freunde

    3. „Vermisst“ heißt im konkreten Fall, dass er sich bei seinen österreichischen Flüchtlingshelfern seitdem nicht gemeldet hat. Es fragt sich wie der österreichische Staat, sowas prüfen will. Wenn man sich nicht freiwillig meldet, wird jeder zum U-Boot.

    4. Paladin_of_Insomnia on

      Die ganze Causa ist einfach vollkommen absurd. Langsam glaube ich, dass ein vernünftiges Migrations- und Asylwesen im Generellen nicht mit der EGMR und EMRK in Übereinstimmung steht.

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