Nachdem es zu dem Thema schon sehr viel Unsicherheit und Halbwahrheiten hier gegeben hat:
Nein, der OGH hat keine 180-Grad-Wende vollzogen. Die Fachwelt ist davon ausgegangen, dass in einem Individualverfahren im Ergebnis so entschieden wird, das Thema ist von den Medien und Verbraucherschützern komplett aus der Proportion gezogen worden.
Im Verbandsverfahren gilt die kundenfeindlichste Auslegung: Das Unternehmen darf Klauseln nicht mehr verwenden oder sich auf die berufen, wenn es theoretisch möglich wäre, dass es zu KSchG-Verstößen kommen könnte. Zweck des Individualverfahrens ist, dass man dann nicht mehr in jedem einzelnen Fall zB bei der Bank Austria oder Wien Energie mit zigtausenden gleichen AGB prüfen muss, ob im konkreten Fall ein Verstoß vorliegt oder nicht.
Im Individualverfahren zählt, dass im konkreten Fall ein Verstoß vorliegt. Wurde die Klausel nicht dazu genutzt, in den ersten zwei Monaten zu erhöhen, hält sie für die Zukunft. Wurde sie dazu genutzt, gibts meistens auch generell ein Problem mit dem Index, auf den wertbezogen wurde. 6 Abs 2 Z 4 KSchG ist zwar nach der neuesten Entscheidung des OGH auf Bestandverträge gar nicht anwendbar; die Vereinbarung einer vor dem Monat des Vertragsabschlusses liegenden Indexzahl wird aber auch unabhängig davon sittenwidrig sein. Das war in der Entscheidung aber nicht Thema.
Nein, das ist nicht schlecht und turbokapitalistisch: Wenn der OGH entschieden hätte, dass de facto 90+% aller Wertsicherungsklauseln ungültig sind, wäre aufgrund der Rückforderungen eine massive Insolvenzwelle durchs Land gerast. Alleine die Stadt Wien als Österreichs größter Vermieter wäre mit mehreren Milliarden Euro Rückforderungen konfrontiert gewesen.
Neuvermietungen wären wahrscheinlich extrem viel teurer geworden, weil sich die Vermieter das Geld irgendwie wieder reinholen müssen und Neumieter dann die billigen Altmieten querfinanzieren hätten müssen. Auch nicht gerade fair.
Schön, dass unser Rechtsstaat noch funktioniert. Alles andere wäre Wahnwitz.
Kosmon4ut on
Alles andere wäre Wahnsinn. Die Tragweite der Entscheidung beschränkt sich nicht nur auf Mietverträge. Wer nur die Rückzahlung von Wertsicherungsbeträgen befürchtet hat, hat noch nicht das ganze Problem gesehen
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4 Kommentare
Nachdem es zu dem Thema schon sehr viel Unsicherheit und Halbwahrheiten hier gegeben hat:
Nein, der OGH hat keine 180-Grad-Wende vollzogen. Die Fachwelt ist davon ausgegangen, dass in einem Individualverfahren im Ergebnis so entschieden wird, das Thema ist von den Medien und Verbraucherschützern komplett aus der Proportion gezogen worden.
Im Verbandsverfahren gilt die kundenfeindlichste Auslegung: Das Unternehmen darf Klauseln nicht mehr verwenden oder sich auf die berufen, wenn es theoretisch möglich wäre, dass es zu KSchG-Verstößen kommen könnte. Zweck des Individualverfahrens ist, dass man dann nicht mehr in jedem einzelnen Fall zB bei der Bank Austria oder Wien Energie mit zigtausenden gleichen AGB prüfen muss, ob im konkreten Fall ein Verstoß vorliegt oder nicht.
Im Individualverfahren zählt, dass im konkreten Fall ein Verstoß vorliegt. Wurde die Klausel nicht dazu genutzt, in den ersten zwei Monaten zu erhöhen, hält sie für die Zukunft. Wurde sie dazu genutzt, gibts meistens auch generell ein Problem mit dem Index, auf den wertbezogen wurde. 6 Abs 2 Z 4 KSchG ist zwar nach der neuesten Entscheidung des OGH auf Bestandverträge gar nicht anwendbar; die Vereinbarung einer vor dem Monat des Vertragsabschlusses liegenden Indexzahl wird aber auch unabhängig davon sittenwidrig sein. Das war in der Entscheidung aber nicht Thema.
Nein, das ist nicht schlecht und turbokapitalistisch: Wenn der OGH entschieden hätte, dass de facto 90+% aller Wertsicherungsklauseln ungültig sind, wäre aufgrund der Rückforderungen eine massive Insolvenzwelle durchs Land gerast. Alleine die Stadt Wien als Österreichs größter Vermieter wäre mit mehreren Milliarden Euro Rückforderungen konfrontiert gewesen.
Neuvermietungen wären wahrscheinlich extrem viel teurer geworden, weil sich die Vermieter das Geld irgendwie wieder reinholen müssen und Neumieter dann die billigen Altmieten querfinanzieren hätten müssen. Auch nicht gerade fair.
Hier btw. das Urteil:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20250730_OGH0002_0100OB00015_25S0000_000/JJT_20250730_OGH0002_0100OB00015_25S0000_000.pdf
Schön, dass unser Rechtsstaat noch funktioniert. Alles andere wäre Wahnwitz.
Alles andere wäre Wahnsinn. Die Tragweite der Entscheidung beschränkt sich nicht nur auf Mietverträge. Wer nur die Rückzahlung von Wertsicherungsbeträgen befürchtet hat, hat noch nicht das ganze Problem gesehen