Aus aktuellem Anlass beschäftigt mich gerade die Frage, ob/wie/wie hart man Österreicher*innen, die sich freiwillig einer terroristischen Organisation wie dem IS anschließen und für sie im Ausland in den Kampf ziehen, nach ihrer Rückkehr/Rückholung bestrafen soll.

    https://orf.at/stories/3399599/ hier ein Artikeln von heute zum Thema.

    Aus dem Artikel: Aufgrund des Strafrahmens von einem bis zu zehn Jahren Haft wird der Fall vor einem Schöffengericht verhandelt. Da die Frau im Zeitraum der zur Last gelegten Taten 17 bis 22 Jahre alt war, hat sie sich am Landesgericht Salzburg vor einem Schöffengericht für Jugendstrafsachen zu verantworten.

    Mit G. wurde auch die frühere Wiener IS-Anhängerin Evelyn T. nach Österreich zurückgeholt. Während G. auf freiem Fuß blieb, wurde T. damals in U-Haft genommen. Das Strafverfahren gegen T. ist inzwischen rechtskräftig erledigt. Die 26-Jährige wurde terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt und danach enthaftet.

    Auch ich habe in meiner Jugend jede Menge Schas gemacht für den ich mich im Nachhinein schäme, was man aber mMn größtenteils mit "jugendlichem Leichtsinn" oder "ja in dem Alter sind alle teppat" abtun kann. Der Anschluss an eine terroristische Vereinigung und für diese in den Krieg zu ziehen zählt für mich da nicht wirklich dazu.

    Mich interessiert wirklich wie ihr das seht. Findet ihr das an und für sich vorgesehene Strafmaß zwischen 1 und 10 Jahren in Ordnung? Sind 2 Jahre auf Bewährung für sowas angemessen? Mir persönlich kommt das sehr schwach vor würde mir hier härtere Strafen wünschen.

    Bin gespannt, was ihr dazu sagt.

    IS Rückkehrer*innen nach Österreich – Welches Strafmaß haltet ihr für angemessen?
    byu/HausmastaMC inAustria



    Von HausmastaMC

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    27 Kommentare

    1. WeaselCapsky on

      die soll scho sicher für 5 jahr ins hefn, sowas is ka „joa i war halt deppad in der jugend“

    2. dkopgerpgdolfg on

      Solange man keine komplette und konkrete Liste der vorgeworfenen Straftaten hat, laut Stgb, plus die Details aus der Verhandlung usw. dazu, macht die Frage keinen Sinn.

    3. thunderrider2302 on

      Meiner Meinung nach hätte Sie gar nicht zurückgeholt werden sollen, das erübrigt die restliche Frage.

    4. StrangerConscious637 on

      Selbe Strafen wie bei kriminellen Nazis oder Rechtsextremen… sind nämlich genau die selbe Brut und sehr gefährlich.

    5. Known-Protection1958 on

      Für mich gibt es in diesen Fall nur zwei Strafen und das ist die aberkennung der Österreichischen Staatsbürgerschaft und ein Einreiseverbot in alle EU-Staaten.

    6. critical4mindz on

      Strafmaß?! Einzug der Staatsbürgerschaft und lebenslanges Einreiseverbot, wer will sich schon Schläfer, freiwillig ins Land holen?

    7. Bei einer Person mit Österreichischer Staatsbürgerschaft Anerkennung dieser da für eine fremde Arme gekämpft worden ist.

      Dann 10 Jahre Haft, am besten in einer Kooperation mit einem Gefängnis in ka Kenia oder so.

      So eine Person überhaupt wieder einreisen zu lassen ist ein Fehler

    8. Staatsbürgerschaft entziehen und Einreise verweigern.

      Man hat gerade einem Ukrainer die Staatsbürgerschaft verweigert weil die Hymne nicht gesungen hat, demnach muss dass spiel in beide Richtungen gehen

    9. 25 jahre. Je nachdem was sie gemacht haben oder wie gerfährlich sie sind , lebenslang.

      Optimal nie mehr nach österreich reinlassen und staatsbürgerschaft entziehen.

    10. > Da die Frau im Zeitraum der zur Last gelegten Taten 17 bis 22 Jahre alt war, hat sie sich am Landesgericht Salzburg vor einem Schöffengericht für Jugendstrafsachen zu verantworten.

      Also 80% des fraglichen Zeitraums war sie volljährig, trotzdem wird die gesamte Sache im Jugendstrafrecht abgehandelt?

    11. Medium-Comfortable on

      Diese Menschen haben sich freiwillig einer terroristischen Organisation angeschlossen, deren Brutalität, Grausamkeit und Unmenschlichkeit allgemein bekannt war und ist. Natürlich könnte man jetzt überspitzt sagen, dass hier eine Wertung stattfindet, weil man kann sich in Kriegen ja immer die Seiten aussuchen. In diesem Fall ist aber mMn klar, weil ISIS schon 2013 auf die Terror- bzw. Sanktionenliste des UN-Sicherheitsrates gesetzt wurde. Warum es zur Rückholung solcher Personen kommt, ist mir nicht klar.

      Ich stelle einmal den Entzug der Staatsbürgerschaft mit Möglichkeit der Wiedererlangung in den Raum. Mich würde interessieren wie andere dazu stehen.

    12. wantilles1138 on

      Sich einer terroristischen Vereinigung anschließen, zweimal so einen Spinner heiraten und dann auch noch 2 Kinder bekommen von dem. Dann sitzts dort im Hefn und auf einmal fällt ihr ein „Oh, in Österreich wärs sicher schöner im Hefn“.

      Ganz ehrlich, von mir aus hättens die gerne dort lassen können.

    13. Queasy_Employment635 on

      Lebenslange Freiheitsstrafe, denn schlimmeres ist nicht möglich das sind im Prinzip Nazis und wir wissen alle was mit denen passiert ist.

    14. CasualStockbroker on

      Entziehung der Staatsbürgerschaft halte ich für angemessen, auch wenn sie dadurch staatenlos wird.

      Diese Regelung existiert bei einem freiwilligen Eintritt in den Militärdienst eines anderen Staates, aber sie gilt nicht für Mitglieder von Terrororganisationen. Meiner Meinung nach sollte das geändert werden.

      [https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/menschen_aus_anderen_staaten/staatsbuergerschaft/Verlust_Entziehung_Verzicht_auf_die_Staatsb%C3%BCrgerschaft-](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/menschen_aus_anderen_staaten/staatsbuergerschaft/Verlust_Entziehung_Verzicht_auf_die_Staatsb%C3%BCrgerschaft-)

    15. Lebenslang häfn als Kriegsgefangener (POW)

      Alleine zur sicherheit der Bevölkerung

      Aber finde die Rückholung grundsätzlich gut. Syrien muss sich stabilisieren und da hilft es nicht wenn die sich um solche Menschen kümmern müssen.

      Gilt übrigens auch für Leute die sich zb den Ruzzen anschließen. Bei „Krieg gegen uns führen“ hört sich der Spaß auf.

    16. BlerghTheBlergh on

      1. Was war konkret ihr Vergehen?
      2. Stafmaß für dieses definierte Vergehen zulasten.

      Ist keine Raketen Wissenschaft. Angehörigkeit einer anerkannt kriminellen Organisation ist mit bis 5 Jahren Haft bemessen. Dazu wird es ein psychologisches Attest geben das strafmildernd genutzt werden kann oder zur Rechtfertigung einer Inhaftierung in einer psychologischen Anstalt.

      „Abschieben“ sagt sich so leicht, aber sie ist Staatsbürgerin und fällt daher in unsere Obhut. Wenn wir sie jetzt vor die Türe setzen wird sie niemand aufnehmen und damit wird sie seitens der EU erst recht wieder uns zugeteilt werden würde.
      Würd mich ja auch freuen wenn Rechtsextreme raus gehauen würden aber das steht nunmal nicht zur Debatte.

      Hatte sie nicht ein Kind? Hoffe es wird einer guten Pflegefamilie übergeben

    17. IMO hätte ihr die Staatsbürgerschaft entzogen werden müssen zum Zeitpunkt der Ausreise und Anschluss an den IS.

    18. >Die Familie der Frau kämpfte schließlich jahrelang um die Rückholung G.s und ihrer Kinder. Das Außenministerium bot nach eigenen Angaben seit 2019 an, nur die minderjährigen Söhne zurückzuholen. Das habe die Mutter abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht ordnete schließlich am 10. Oktober 2024 die Rückholung G.s und ihrer beiden Söhnen an.

      versteh ich sowieso nicht. ist freiwillig dort hin, soll dort bleiben!

      will sie nach hause? soll sie/ihre familie schaun wie es geht/finanziert werden kann.

    19. DeckyDeck3000 on

      Lebenslange Isolationshaft, damit sie keinen anderen mehr indoktrinieren und gefährden kann.

      Ansonsten sich weigern solche Menschen zurückzuholen und Staatsbürgerschaft aberkennen.

    20. Ich wäre prinzipiell für den Entzug der Staatsbürgerschaft und ein Verbot der Einreise. So jemand sollte garnicht die Möglichkeit mehr bekommen heimkehren zu dürfen.

    21. Mountain_Hearing_689 on

      Hätte man dort lassen sollen, mehr kann man sich ja nicht von unsrer kultur und werten entfernen als sowas

      Finds eigentlich ziemlich frech und gefährlich das wir uns terroristen mit der ausrede „war halt no jung“ ins land holen

    22. damnworldcitizen on

      Strafrahmen reicht nicht für eine Messenger Überwachung… so viel dazu!

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