
Bin ja dafür. Aber wie soll man das in der Praxis umsetzen? Sexualdelikte sind doch seit jeher typischerweise "Er sagte, sie sagte" geschichten.. in wiefern ist ja heißt ja einfacher zu beweisen als nein heißt nein?
https://orf.at/stories/3397990/
Von theluke112
6 Kommentare
Schnackslapp in der die Teilnehmerinnen der Sex Einheit vorher mit Fingerabdruck zustimmen müssen. Alternativ Fax an sex.gv.at
Ich denke Ziel ist es jeden Interpretationsspielraum zu entfernen der nichtconsentualen Sex nicht unter Strafe stellt.
„Ich konnte nicht erkennen dass sie das nicht wollte, wir haben immer bondage Sex“
„Ich dachte sie spielt nur schwer zu haben“
Solche Dinge.
Ob das in der Realität dann irgendwie eine Beweislastumkehr bedeuten kann, beide Partner nachweisen müssen das die andere Person wollte kann und will ich mir nicht vorstellen.
Gleich kommen die Incels mit „muss man dann vorher einen schriftlichen vertrag abschließen?“
> Sexualdelikte sind doch seit jeher typischerweise „he said she said“ geschichten..
Eh, aber da geht’s auch oft um die Glaubwürdigkeit. Auch „he said, she said“ kann für eine Verurteilung reichen, wenn ihre Geschichte deutlich glaubwürdiger ist als seine.
„Ich hab nicht gewusst, dass sie nicht will“ kann halt durchaus wahr sein und daher glaubwürdig rüberkommen. Derzeit ist das ausreichend, da dadurch der Vorsatz entfällt. (Wobei man darüber eigentlich streiten kann, aber gut …) Die Ausrede zieht dann nachher nimmer. Und die ausdrückliche Zustimmung ist halt schwieriger glaubhaft zu erfinden.
Außerdem gibt es ja auch genug Fälle, in denen es mehr als die Aussagen der Beteiligen gibt – z.b. Belege dafür, dass sie zu hinüber war um richtig zu interagieren. „Das hab ich nicht gemerkt und ich dachte sie findet’s ok“ geht dann definitiv nimmer – während „sie hat ausdrücklich zugestimmt“ in dem Zustand komplett unglaubwürdig wäre.
Davon abgesehen hat das Strafrecht auch Signalwirkung. Wir sagen damit ja auch, was wir als Gesellschaft definitiv nicht okay finden.
Ich denk mal es geht einfach um mehr Opferschutz. Oft kommt ja bei Anklagen in solchen Verfahren nix raus weil „sie hat nicht eindeutig genug nein gesagt“.
In Zukunft beginnt man besser schon bei der Konsensfindung zu filmen.