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    3 Kommentare

    1. Ok-Assumptio on

      Was überrascht mich- das mal etwas rechtskräftig ist. Was fehlt mir im Artikel? Welche Konsequenzen hat das?

      EDIT: typo

    2. Immer wieder schön, wenn Urteile im Sinne des Verbraucherschutzes fallen. Da können wir uns im weltweiten Vergleich schon glücklich schätzen. In vielen Ländern wäre das eine Bagatelle, mit der sich Gerichte nicht beschäftigen.

      Yesss ist – zumindest nach eigenen Angaben – der viertgrößte Mobilfunkanbieter in Österreich. Bei dieser Größenordnung sind 45 iPhones ein schlechter Scherz. Das ist ja eher ein Gewinnspiel als ein Angebot.

    3. Sniffwee_Gloomshine on

      Eines ist mir ja unklar: der Konsumentenschutz verklagt die großen Telco-Anbieter ja öfter als manch einer die Unterwäsche wechselt. Gibt es eigentlich keinen Punkt ab dem man von Vorsatz ausgehen kann und das mal strafrechtlich relevant wird?

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