Das wird schwer nach hinten losgehen! Dann verlangen die eben noch mehr Mahngebühr.
leonderbaertige_II on
Also die wenigsten Abmahner werden einfach wahllos Kennzeichen abfragen. Bei der Anfrage das Beweisfoto mitzuschicken wird jetzt keine wirkliche Hürde darstellen. Und bei Fristen wird es auch nichts helfen weil die gelten ab wenn der Halter bekannt ist.
Velocyra on
nur partially related aber der standard adblocker block geht ma sowas von am oasch, selbst wenn ich den adblocker deaktiviere lasst mich der ned den artikel öffnen
Timrum on
>Im aktuellen Fall wollte nun eines dieser Abmahnunternehmen eine Halterauskunft einholen und behauptete bei der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf ein „berechtigtes rechtliches Interesse der Liegenschaftsverwaltung“. Das Unternehmen gab der Behörde dafür die Nummerntafel sowie den Tag und Bezirk der Vorfälle bekannt. Doch die Bezirkshauptmannschaft lehnte den Antrag ab – zu Recht, wie der Verwaltungsgerichtshof kürzlich klarstellte (VwGH 29.4.2025, Ra 2024/11/0150).
Das Höchstgericht weist darauf hin, dass sehr wohl auch Privatpersonen, die Parkplätze betreiben, eine Halterauskunft bekommen können. Sie können sich dabei auch von Abmahnunternehmen vertreten lassen, die das „Recht auf ungestörten Besitz“ geltend machen. Allerdings sei „konkret anzugeben“, welche Störung bzw. Verletzung des Besitzes vorliegt. Zudem müssen „Bescheinigungsmittel“ (also zum Beispiel Fotos) vorgelegt werden. „Bloß allgemein gehaltene Behauptungen werden in der Regel nicht ausreichen“, heißt es in der Entscheidung.
Dafür braucht es bei der Behörde halt jemanden der mitdenkt, oder irgendwann sagt „Hmm, der hat diesen Monat schon 200 Abfragen für seinen leeren Parkplatz – der macht das zum Abzocken“.
Es wird sich also nix ändern.
Zwentendorf on
IMHO sollte man lieber gscheit regeln was in dem Fall eine Besitzstörung ist und was als üblicher Gebrauch geduldet werden muss.
Wennst irgendwo nur kurz zum Reversieren drüber fährst, dann sollte das z.B. IMHO zu dulden sein. Abmahnungen sind da einfach nur Abzocke (und kommen leider vor). Wenn jemand tatsächlich parkt, dann schaut’s schon ganz anders aus.
Leave A Reply
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
5 Kommentare
Das wird schwer nach hinten losgehen! Dann verlangen die eben noch mehr Mahngebühr.
Also die wenigsten Abmahner werden einfach wahllos Kennzeichen abfragen. Bei der Anfrage das Beweisfoto mitzuschicken wird jetzt keine wirkliche Hürde darstellen. Und bei Fristen wird es auch nichts helfen weil die gelten ab wenn der Halter bekannt ist.
nur partially related aber der standard adblocker block geht ma sowas von am oasch, selbst wenn ich den adblocker deaktiviere lasst mich der ned den artikel öffnen
>Im aktuellen Fall wollte nun eines dieser Abmahnunternehmen eine Halterauskunft einholen und behauptete bei der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf ein „berechtigtes rechtliches Interesse der Liegenschaftsverwaltung“. Das Unternehmen gab der Behörde dafür die Nummerntafel sowie den Tag und Bezirk der Vorfälle bekannt. Doch die Bezirkshauptmannschaft lehnte den Antrag ab – zu Recht, wie der Verwaltungsgerichtshof kürzlich klarstellte (VwGH 29.4.2025, Ra 2024/11/0150).
Das Höchstgericht weist darauf hin, dass sehr wohl auch Privatpersonen, die Parkplätze betreiben, eine Halterauskunft bekommen können. Sie können sich dabei auch von Abmahnunternehmen vertreten lassen, die das „Recht auf ungestörten Besitz“ geltend machen. Allerdings sei „konkret anzugeben“, welche Störung bzw. Verletzung des Besitzes vorliegt. Zudem müssen „Bescheinigungsmittel“ (also zum Beispiel Fotos) vorgelegt werden. „Bloß allgemein gehaltene Behauptungen werden in der Regel nicht ausreichen“, heißt es in der Entscheidung.
Dafür braucht es bei der Behörde halt jemanden der mitdenkt, oder irgendwann sagt „Hmm, der hat diesen Monat schon 200 Abfragen für seinen leeren Parkplatz – der macht das zum Abzocken“.
Es wird sich also nix ändern.
IMHO sollte man lieber gscheit regeln was in dem Fall eine Besitzstörung ist und was als üblicher Gebrauch geduldet werden muss.
Wennst irgendwo nur kurz zum Reversieren drüber fährst, dann sollte das z.B. IMHO zu dulden sein. Abmahnungen sind da einfach nur Abzocke (und kommen leider vor). Wenn jemand tatsächlich parkt, dann schaut’s schon ganz anders aus.