Hallo, habe heute eine so seltsame E -Mail von Google. Anscheinend EDEKA, wo ich vor zwei Jahren mich vor zwei Jahren verleumdete, weil ich 2 Sterne gestellt habe? Soweit ich weiß, dass es rechtlich zweifelhaft ist (da sie mich nicht verleumden können, wenn ich meine Erfahrung geteilt habe, aber hier sind wir). Hatte jemand gleiche Probleme? Können sie wirklich irgendwie gegen meine Überprüfung vor Gericht gehen? Kann ich meine Bewertung aktualisieren und sagen, dass Sie nicht nur auf 50 Minuten warten werden, weil sie nur eine Kasse geöffnet haben, sondern Sie auch mit Verleumdungsvorwürfen treffen werden?

    https://www.reddit.com/gallery/1kwpinh

    Von ilja9ame

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    6 Kommentare

    1. JustResearchReasons on

      >Can they really somehow go to court against my review? 

      I mean, they *could*. But most likely they would lose if they did. And since they most likely know that, they are most likely not going to go to court over this. Nor do they have to. They just tell Google „defamation“ and Google, not wanting any trouble or the cost of checking the report manually, will delete the review and that’s it.

      >Can I update my review saying that not only you’ll wait for 50min because they have only one checkout open but also will hit you with defamation accusations?

      Yes you can. But the result will likely be the same. they will complain to Google and Google will delete.

    2. Sufficient_Rest_713 on

      Nothing is going to happen. This is unfortunately pretty common in the last years. Your review will be deleted.

    3. Actual-Garbage2562 on

      Scummy companies abusing the legal system to silence criticism. Unfortunately very common these days.

    4. Accomplished_Tip3597 on

      if you can prove that you were there you can send that proof to google and they won’t take it down. you could also just delete your review and write a new one with this email attached as a screenshot to show that they’re trying to delete bad reviews.

    5. So basically I’ve appeal this decision with following comment:

      Ich lege hiermit Einspruch gegen die Entfernung meiner Google-Bewertung ein. Es handelte sich um eine reine Sternebewertung (2 Sterne), die meine Unzufriedenheit mit einem damaligen Einkaufserlebnis in einer Edeka-Filiale zum Ausdruck brachte. An dem Tag musste ich über 40 Minuten an der Kasse warten, weil nur eine Person tätig war – ein Umstand, der für eine Bewertung dieser Art völlig legitim ist.

      Auch wenn keine schriftliche Kommentierung erfolgt ist, handelt es sich bei der Sternebewertung um eine durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Meinungsäußerung. Dies wurde unter anderem durch den Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 1. März 2016 – VI ZR 34/15) bestätigt: Auch negative Bewertungen sind zulässig, solange sie auf wahren Tatsachen beruhen oder subjektive Werturteile darstellen.

      Es wurden keine falschen Tatsachen behauptet, keine Personen angegriffen und keine beleidigenden Aussagen gemacht. Vielmehr scheint es sich um einen Versuch des Unternehmens zu handeln, unbequeme, aber legitime Kundenmeinungen aus dem Netz entfernen zu lassen, um das Bewertungsprofil künstlich zu verbessern. Diese Praxis untergräbt die Transparenz und Vertrauenswürdigkeit öffentlicher Rezensionen.

      Darüber hinaus ist dieses Vorgehen aus rechtlicher Sicht äußerst problematisch:
      a) Wenn rechtliche Verfahren oder entsprechende Meldeoptionen gezielt dazu missbraucht werden, zulässige Meinungsäußerungen zu unterdrücken, stellt dies eine unzulässige Rechtsausübung gemäß § 242 BGB (Verstoß gegen Treu und Glauben) dar. Dieses Verhalten kann als Rechtsmissbrauch gewertet werden.

      b) Zusätzlich stellt die fälschliche Unterstellung, ich hätte mich diffamierend geäußert, potenziell einen Eingriff in mein allgemeines Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG dar. Sollte mein Name im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen Handlung genannt oder gespeichert worden sein, liegt zudem möglicherweise eine zivilrechtlich relevante Beeinträchtigung nach § 823 Abs. 1 BGB vor.

      Ich bitte daher um eine manuelle Überprüfung der Entscheidung und um die Wiederherstellung meiner Bewertung. Gerne bin ich bereit, meine Angaben bei Bedarf weiter zu belegen oder zu ergänzen.

      Mit freundlichen Grüßen

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