
Ich war Gast in einem höherpreisigen Hotel im Großraum Innsbruck. Dort entdeckte ich diese geschmackvolle Nachricht des Arbeitgebers an seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ist das in dieser Form in Österreich legal? Denen die am wenigsten verdienen noch das Gehalt kürzen?
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Von Hanginlikejesus
14 Kommentare
AK, ganz einfach.
Wahrscheinlich nicht, wenn nix im Vertrag davon steht. Es gibt kein schlimmeres Wesen auf dieser Erde, als ein gieriger, menschenverachtender Arbeitgeber. Würden die Gesetze das erlauben, würden diese Menschen noch die Peitsche zischen lassen.
Roter wird die Flagge nimmer. Raus dort
Es gibt Gewerbe, Gastgewerbe ist so eines, da dürfen Lehrlinge für die Reinigung des Arbeitsplatzes herangezogen werden.
Werkstatt, Bar, Küche fällt mir jetzt so auf die schnelle ein
Am besten auch dem Hotel mitteilen, wie man so ein Verhalten gegenüber den Mitarbeiter*innen findet und es deswegen in Zukunft meidet.
Warum sind Brandmelder in den Zimmern tabu?
Da gehts offensichtlich um Personalunterkünfte. Da find ich das mit den Brandmeldern noch spannender.
Aber bei der Personalunterkunft kann ich mir schon vorstellen, dass unter gewissen Umständen ein Unkostenbeitrag für die Reinigung eingehoben werden kann, wenn die Reinigung nicht gemacht wird oder die Leute kurz vor der Abreise stehen.
Rechtlich vermutlich schwer durchzusetzen, aber gemacht wirds halt sicher oft genug weil viele in diesen jobs sich ausnutzen lassen (müssen)
Ist laminiert, könnte also schon bindend sein, bin aber kein Jurist!
Bin kein Jurist – aber ich weiß: wenn nicht vorher im Arbeitsvertrag erwähnt und unterschrieben, dürfens garnichts machen, egal wie viel Zettel sie aufhängen. Und viele Sachen gibt es, die stehen im Arbeitsvertrag, werden von beiden Seiten unterzeichnet, und sind trotzdem illegal und können vom AN über AK wieder eingeklagt werden.
Bitte Name and shame.
Am besten auch an irgendeine Boulevardzeitung schicken. Die lieben solche Stories (oe24, Österreich Krone) auch wenn’s Heislpapier ist
Unternehmer in Tirol, kann eigentlich nur ein Arschloch sein.
Sofern man nichts im Vertrag vereinbart hat, gilt das sicher nicht – einseitig Lohnkürzen geht nicht.
Ein Einbehalten des Lohnes für einen Tag geht iDR nur, wenn der Dienstnehmer seine Pflichten grob verletzt – Arbeitsverweigerung, einfach nicht zum Dienst erscheinen und keine Info über den Krankenstand (obwohl er das müsste). Um aus „Nichteinhalten des Putzplanes“ eine Arbeitsverweigerung zu konstruieren, da müsste man sich schon sehr weit aus dem Fenster lehnen.
Und selbst wenn man es vertraglich vereinbart, dass vom nettolohn (ich nehme an dass nicht der Bruttolohn gekürzt wird wegen Sozialdumpinggefahr) 50 Euro einbehalten werden, geht das nicht unbegrenzt.
Ein Urteil des OGH (?) ging in etwa so: ein Gemüsebauer hat Erntearbeiter beschäftigt, ihnen den KV-Lohn bezahlt, aber für Transport nach Österreich, Feldküche und Containerschlafplatz so viel abgezogen, dass ihnen netto keine 100 Euro geblieben sind. Das galt dann als Lohndumping, weil sie netto weniger als das Existenzminimum bekommen haben.
Aber ist natürlich alles graue Theorie, wenn man das bei Leuten abzieht, die froh sind, überhaupt einen (schlechten) Job zu haben.
Einfach den Brandmelder mit Deo bzw Lufterfrischer ansprühen.
Es ist laminiert also rechtlich nicht anfechtbar