https://burgenland.orf.at/stories/3295890/

    Zitat: "Alle Anlagen, die bis zum 7. März bestellt und beauftragt worden sind und wo auch eine Anzahlung geleistet worden ist, dürfen fertiggestellt werden – und dafür darf auch der Anspruch der Mehrwertsteuer-Befreiung in Anspruch genommen werden."

    Wie kann das funktionieren? Kann das wirklich so beschlossen werden? Im Moment finde ich dazu nur dieses Statement von der Wirtschaftskammer.

    In meinem Fall haben wir im Jänner ein Angebot angenommen. Das sieht keine Anzahlung vor und wird nächste Woche geliefert.
    Im Angebot ist ein Auftragspreis von X vereinbart mit eben 0% Mwst. Es findet sich darin aber kein Hinweis auf die Förderung.

    Wer bleibt in diesem Fall über? Muss der Lieferant das angenomme Angebot zum vereinbarten Preis erfüllen? Müssen wir 20% mehr zahlen? Gibt es ein Rücktrittsrecht? Sind Angebot und Auftrag ungültig?

    Selbstverständlich nehmen wir heute mit dem Lieferanten Kontakt auf und werden das in unserem Fall hoffentlich direkt klären.

    Ende der Förderung für PV Anlagen
    byu/ringi12 inAustria



    Von ringi12

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