
Mir ist aufgefallen, dass das Konsulat in Südafrika jetzt besetzt ist diesen Text auf seiner Website:
Für deutsche Staatsangehörige unterliegt die Namensführung bis zum 30. April 2025 ausschließlich dem deutschen Recht. Ab dem 1. Mai 2025 richtet sich der Name eines Deutschen im Ausland nach dem am Wohnort geltenden Recht.
Und:
Ab dem 1. Mai 2025 erhalten in Südafrika geborene Kinder von Eltern, die ihren ständigen Wohnsitz in Südafrika haben, nach südafrikanischem Recht ihren Namen. In den meisten Fällen erlangt der Name in der Geburtsurkunde daher auch nach deutschem Recht Gültigkeit. Daher kann ein deutscher Pass ohne vorherige Namenserklärung ausgestellt werden. Dies gilt auch für deutsche Kinder, die vor dem 1. Mai 2025 geboren wurden, wenn ihr Name nach deutschem Recht noch nie festgelegt wurde, z. B. in der Ehe geborene Kinder von Eltern, die in der Ehe keinen gemeinsamen Namen führen und für die nie eine Namenserklärung abgegeben wurde.
Ich gehe natürlich davon aus, dass jeder andere Ländername dafür stehen könnte "Südafrika." Ich bin mir nicht sicher, warum diese konsularische Website aktualisiert wurde und andere nicht.
Fragen:
- Wo finde ich weitere Informationen dazu? Welches Gesetz sieht diese Änderung vor?
- Verhindert das, dass wir eine deutsche Namensdeklaration durchführen, die sich in irgendeiner Weise vom lokalen Namen unterscheidet?
Change to naming law for Germans abroad, effective May 2025
byu/tf1064 ingermany
Von tf1064