Japanisches Oberstes Gericht verleiht Kind afghanischer Flüchtlingseltern Staatsbürgerschaft Ein Obergericht in Japan hat einem in Japan geborenen Kind, dessen Eltern aus Afghanistan geflüchtet sind, die japanische Staatsbürgerschaft zuerkannt. Das japanische Staatsbürgerschaftsgesetz sieht vor, dass einem in Japan geborenen Kind, dessen Eltern beide staatenlos sind, die japanische Staatsbürgerschaft zuerkannt wird. Der Fall vor dem Obergericht von Nagoya wurde von den Eltern anstrengen, denen in Japan der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde. Sie hatten ein Familiengericht gebeten, ihrem im November 2022 in der Präfektur Aichi geborenen Kind die japanische Staatsbürgerschaft zuzuerkennen. Sie behaupteten, sie seien zu diesem Zeitpunkt beide de facto staatenlos gewesen, weil Afghanistan von der islamistischen Gruppe Taliban übernommen worden war. Das Familiengericht wies ihren Antrag ab, und die Eltern legten Berufung beim Obergericht von Nagoya ein. In seinem Urteil vom Mittwoch wies der vorsitzende Richter Hasegawa Yasuhiro darauf hin, dass die Taliban zwar im September 2021 die Staatsgründung erklärt hätten, kein anderes Land, auch Japan nicht, dessen Legitimität anerkannt habe. Der Richter sagte, es müsse daher festgestellt werden, dass Afghanistan als Nationalstaat bei der Geburt des Kindes im Jahr 2022 faktisch aufgehört habe zu existieren, was die Eltern des Kindes infolgedessen staatenlos mache. Der Richter kam zu dem Schluss, dass dem Kind die japanische Staatsbürgerschaft verliehen werden sollte, wie es das japanische Staatsbürgerschaftsgesetz vorsieht. Ein Anwalt der Eltern, Nagai Yasuyuki, sagte, dies sei wahrscheinlich der erste Fall, in dem einem in Japan geborenen Kind von afghanischen Eltern die japanische Staatsbürgerschaft verliehen worden sei. Er sagte, das Urteil sei äußerst bedeutsam für andere Kinder, die aufgrund der Umstände im Zusammenhang mit der Staatsbürgerschaft ihrer Eltern staatenlos werden könnten.

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