Ein Bezirksgericht im Westen Japans hat entschieden, dass einige der Personen, die sich knapp außerhalb der von der Regierung ausgewiesenen Strahlenzone des Atombombenabwurfs auf Nagasaki im Jahr 1945 befanden, offiziell als Hibakusha anerkannt werden sollten. Das Bezirksgericht Nagasaki ordnete am Montag an, dass die Stadt Nagasaki und die Präfektur Nagasaki 15 der 44 Kläger als Hibakusha oder Atombombenüberlebende anerkennen und ihnen ein Hibakusha-Zertifikat ausstellen müssen. Inhaber dieses Zertifikats haben Anspruch auf medizinische Leistungen zur Behandlung von Krebs und anderen Krankheiten sowie auf sonstige staatliche Unterstützung. Die Kläger befanden sich innerhalb des 12-Kilometer-Radius des Hypozentrums, als die Bombe am 9. August 1945 über der Stadt explodierte, jedoch außerhalb der von der Regierung ausgewiesenen Zone. Ohne Anerkennung als Hibakusha haben Überlebende nur Anspruch auf eingeschränkte medizinische Unterstützung. Die Kläger, Einwohner der Präfektur Nagasaki, gehörten zu den etwa 550 Personen, die seit 2007 in Sammelklagen die Anerkennung als Hibakusha forderten, jedoch ihre Fälle verloren. Die 44 reichten ab 2018 weitere Klagen gegen die Stadt und die Präfektur ein. Der Vorsitzende Richter Matsunaga Shinsuke entschied am Montag, dass viele Zeugenaussagen aus einer Untersuchung bestätigten, dass sogenannter schwarzer Regen, der radioaktive Substanzen enthielt, innerhalb eines Radius von 12 Kilometern um das Hypozentrum gefallen sei. Aufgrund der damaligen Windrichtung und -stärke sei es offensichtlich, dass der Regen in einigen Teilen der östlichen Stadt Nagasaki fiel, die nicht in der ausgewiesenen Zone liegen. Er sagte, dies lege eine hohe Wahrscheinlichkeit nahe, dass radioaktives Material aus der Bombe in diese Gebiete gefallen sei. Das Gericht ordnete an, dass Stadt und Präfektur die 15 in diesen Gebieten ansässigen Kläger – darunter zwei, die während des Prozesses verstorben waren – als Hibakusha anerkennen und ihnen Hibakusha-Zertifikate ausstellen sollten. Die Klagen der übrigen Kläger, die anderswo lebten, wurden zurückgewiesen, da es keine Beweise dafür gebe, dass dort, wo sie lebten, radioaktives Material niedergegangen sei. Das Urteil fiel nach dem ersten Treffen von Premierminister Kishida Fumio mit dem Anführer der Kläger und anderen am 9. August, dem 79. Jahrestag des Atombombenabwurfs auf Nagasaki im Zweiten Weltkrieg. Kishida sagte ihnen, die Regierung werde konkrete Schritte prüfen, um die Angelegenheit vernünftig zu regeln. Die Frage ist, ob das jüngste Urteil zu einer Überprüfung der Kriterien für die Anerkennung von Hibakusha führen wird.
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Gericht in Nagasaki erkennt 15 Personen, die sich außerhalb der staatlich ausgewiesenen Zone aufhielten, als Hibakusha an
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