
(Aus offensichtlichen Gründen wegwerfbar)
Ich besitze seit 4 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis vom Typ A. Ich wurde wegen eines Verkehrsverstoßes mit einer Geldstrafe belegt, der strafrechtlicher Natur war (ich wurde der Gefährdung der Verkehrssicherheit für schuldig befunden). Die Geldstrafe entsprach einem 14-Tages-Bußgeld. Dies war mein erster Verkehrsverstoß. Ich weiß, dass man nach dem Tatdatum mindestens 2 Jahre verbringen muss, um Anspruch auf Daueraufenthalt zu haben. Meine Frage ist, gilt dieser 2-Jahres-Zeitraum auch für die Beantragung der Staatsbürgerschaft?
Gemäß https://migri.fi/en/integrity Alles, was weniger als das Äquivalent einer 30-Tages-Geldstrafe ist, führt möglicherweise nicht zu einer Ablehnung, aber es kann sein, dass man eine Wartezeit absitzen muss.
Ich habe das Bußgeld auf Nachfrage des Polizisten vor Ort akzeptiert, aber noch nicht bezahlt.
Besteht die Möglichkeit, wegen einer milderen/nicht strafbaren Handlung vor Gericht zu gehen?
Kann jemand, der persönliche Erfahrungen mit etwas ähnlicher Art hat, bitte einen Kommentar abgeben?
Danke schön!
https://old.reddit.com/r/Finland/comments/1dlgi0a/criminal_traffic_offence_affects_citizenship/
Von PrimaryAd2528