Derzeit muss eine Person, die sich bereits in Finnland mit einem gültigen RP Typ A befindet, das aus anderen Gründen als dem Studium ausgestellt wurde, keine Studiengebühren zahlen. Ändert sich dies mit den bevorstehenden Änderungen gemäß diesem Artikel: https://yle.fi/a/74-20089083.

    Ich weiß, dass es dazu einen anderen Thread gibt, aber ich kann keine klare Antwort darauf finden. Ich habe dort gelesen, dass die Änderungen jemanden mit einem PR möglicherweise nicht betreffen (aber ich kann keine Quelle für diese Information finden).

    Was ist mit jemandem, der sich in Finnland mit einer Aufenthaltserlaubnis (Typ A, unbefristet) aufhält, aber noch keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat – müsste er Gebühren zahlen? (Ich stelle diese Frage für mich selbst, da ich mit einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund familiärer Bindungen nach Finnland ziehe. Mein Ehepartner hat eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis Typ A als Fachkraft, auf deren Grundlage ich meine RP erhalten habe.)

    Wenn es jemanden gibt, der mehr Klarheit darüber hat, wäre das eine große Hilfe! Danke!

    https://old.reddit.com/r/Finland/comments/1d8nhbi/will_the_proposed_introduction_of_full_tuition/

    Von Particular_Wonder_40

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