Seit 1. Jänner 2026 ist die DAC8-Richtlinie der EU in Kraft. Ihr Ziel ist eigentlich, dass Steuerbehörden länderübergreifend Daten austauschen können, um Steuerhinterziehung zu verhindern. Kritiker meinen jedoch, dass die Regelung weit über dieses Ziel hinausgehe – und nicht nur gegen den Datenschutz verstoße, sondern auch Kriminelle auf den Plan rufen und Krypto-Inhaber gefährden könnte. Nun geht die Bitcoin-Community rechtlich dagegen vor.
    Zu den Daten, die Kryptobörsen und Broker sammeln müssen, zählen Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer und sämtliche Transaktionsdetails: Käufe, Verkäufe, Tausch in andere Kryptowerte, Transfers zu externen Wallets, auch zur eigenen Wallet. Es handelt sich offenbar auch um den Versuch, Selbstverwahrer (Menschen, die Bitcoin direkt und nicht über Drittanbieter nützen) stärker an die Kandare zu nehmen. Die Umsetzung sorgt derzeit nicht nur für viel Bewegung auf den Plattformen, weil Krypto-Dienstleister ihre Kunden drängen, Steuer-IDs im System zu hinterlegen. Sie zwingt die Plattformen auch, Listen von Krypto-Besitzern, ihrer Bestände und ihrer Transaktionen anzulegen und diese jeweils zum Jahresende an die Finanzämter zu melden.

    Kritiker fürchten, dass diese Listen ins Visier von Kriminellen geraten. Hacker könnten dann alles sehen. Bereits jetzt sind Namen und E-Mail-Adressen von Personen, die Kryptoplattformen nutzen oder eine Hardware-Wallet im Internet bestellt haben, ein beliebtes Ziel von Hackern, die den Betroffenen dann mit Phishing-Anfragen Geld zu entlocken versuchen. Haben die Kriminellen künftig auch Informationen darüber, wer selbstverwaltete Wallets besitzt und wo er oder sie wohnt, kann das auch zu einer physischen Gefahr für die Krypto-Inhaber werden: Die Kriminellen könnten die Besitzer überfallen und zur Herausgabe der privaten Schlüssel zwingen. Anders als bei Bankkonten ist dann eine spätere Rückbuchung schwierig.Die Meldepflichten der Krypto-Dienstleister gehen dabei viel weiter als jene von Banken, die nur zum Jahresende den Kontostand melden müssen. Hingegen erfährt die Behörde von jeder einzelnen Übertragung, die jemand von einer regulierten Behörde auf seine eigene Wallet tätigt – obwohl bei einer Verschiebung an sich kein steuerpflichtiger Gewinn entsteht, meint der auf Bitcoin- und Krypto-Beratung spezialisierte Rechtsanwalt Oliver Völkel (Cerha Hempel). „Das ist, als müssten die Banken jedes Jahr an die Steuerbehörden melden, wer wie viel Bargeld am Bankomaten abgehoben hat“, sagt er.Er hat nun auf Initiative von Bitcoin Austria und mit Unterstützung der Plattform Coinfinity Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingereicht. Völkel stellte ein Auskunftsbegehren an Coinfinity, welche Daten das Unternehmen über ihn sammle, und stellte einen Antrag auf Löschung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Grundrecht auf Schutz der persönlichen Daten jedes einzelnen in der EU stärken und sichern soll. Coinfinity konnte dem Löschungsantrag nicht nachkommen, da man gesetzlich zum Erfassen und Weitergeben der Daten verpflichtet sei. Völkel hat nun Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingelegt. Er erwartet, dass diese lediglich sagen werde, das Vorgehen der Plattform Coinfinity sei gesetzeskonform.In diesem Fall will sich Völkel an das Verwaltungsgericht wenden, das dann den Europäischen Gerichtshof prüfen lassen kann, ob die lückenlose, anlasslose Massendatenerfassung von privaten Wallet-Adressen gegen die europäische Grundrechtscharta verstoße. Der EuGH könnte die umstrittenen Teile der DAC8-Richtlinie dann für ungültig erklären. Auf diese Weise war seinerzeit auch die Vorratsdatenspeicherung gekippt worden. Falls das im Fall der DAC8-Richtlinie nicht gelingt, will sich Völkel an den Verfassungsgerichtshof wenden.

    Der Staat habe ein Interesse daran, Steuern einzuheben, räumt der Anwalt ein. Dafür brauche er aber keineswegs zu wissen, wer wie viele Bitcoin auf seiner selbstgehosteten Wallet habe. Das neue Gesetz sei unverhältnismäßig und ungeeignet. Es verstoße gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Zudem könne sich ein irreführendes Profil bilden: So könnte jemand ein halbes Bitcoin kaufen und auf seine Wallet transferieren, dann wieder verkaufen, dann wieder kaufen etc. Wenn der Dienstleister dann zum Jahresende die Summe der Einzahlungen aggregiert meldet, könnte der Eindruck für das Finanzamt (und etwaige Hacker) entstehen, dass der Kunde viel reicher sei, als tatsächlich zutreffe. Auch das zeige, dass das Gesetz nicht geeignet sei, um Steuerhinterziehung zu verhindern. Dafür sei es ein Honeypot für Hacker.An die Listen können die Kriminellen nicht nur durch Hacks kommen, sondern auch durch Korruption. Dass diese Sorge keineswegs weit hergeholt ist, hat ein echter Kriminalfall aus Frankreich bewiesen: Eine Mitarbeiterin der französischen Steuerbehörde hatte Daten von wohlhabenden Krypto-Investoren (Namen, Wohnort und Bestände) über das Darknet an kriminelle Netzwerke verkauft. Nach diesem und anderen Vorfällen kam es in Frankreich zu mehreren Gewaltverbrechen gegen Krypto-Halter. Trotzdem versucht die französische Politik sogar, über DAC8 hinauszugehen: Es gibt Überlegungen, Krypto-Inhaber zu verpflichten, selbstverwaltete Wallets ab einem Bestand von 100.000 Euro eigenständig beim Finanzamt zu melden.
    In Frankreich regt sich schon länger Widerstand. Bereits im Februar 2026 hat die Plattform Bull Bitcoin beim französischen Obersten Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht, um das französische Dekret zur Umsetzung von DAC8 aufzuheben. Die österreichische Bitcoin-Szene ist also nicht allein mit ihrem Vorstoß. Das französische Verwaltungsgericht hat den Antrag auf eine vorläufige Aussetzung des Gesetzes abgelehnt. In der Sache selbst ist noch kein Urteil erfolgt.
    Bitcoin & BlockchainIn der Kolumne „Bitcoin & Blockchain“ geht es um technologische, rechtliche und finanzielle Entwicklungen im Bitcoin-Markt sowie die Geschichte des dezentralen digitalen Zahlungssystems.diepresse.com/wirtschaft/bitcoinblockchain

    Share.
    Leave A Reply