Wer Kleidung und Accessoires direkt aus China bestellt, muss ab dem 1. November mit zusätzlichen Kosten rechnen. Für Verbraucher kommt es auf die Art der Ware und den Versandweg an.Für Verbraucher bedeutet das: Besonders bei günstigen Produkten können die zusätzlichen Kosten im Verhältnis zum Kaufpreis erheblich sein. Ein einzelnes Accessoire für wenige Euro kann sich dadurch nicht mehr lohnen. Die neuen Regeln gelten nicht nur für Waren aus China, sondern grundsätzlich auch für entsprechende Bestellungen aus anderen Ländern außerhalb der EU.ANZEIGEZwei neue Abgaben verteuern kleine BestellungenHinter den zusätzlichen Kosten stecken zwei unterschiedliche Maßnahmen der EU. Sie sollen den wachsenden Paketmengen aus dem internationalen Onlinehandel begegnen und die Zollbehörden entlasten.Seit dem 1. Juli 2026 fällt für Kleinsendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro eine vorübergehende Zollpauschale von drei Euro an. Die bisherige Zollbefreiung für solche Sendungen ist damit weggefallen.ANZEIGEAb dem 1. November kommt dann besagte Bearbeitungsgebühr von zwei Euro hinzu.Die beiden Abgaben werden unterschiedlich berechnet. Die Drei-Euro-Zollpauschale richtet sich nach den unterschiedlichen zolltariflichen Warenkategorien innerhalb einer Sendung. Die Zwei-Euro-Bearbeitungsgebühr wird dagegen je Artikel erhoben. Entscheidend ist jeweils die zollrechtliche Erfassung der Waren, nicht allein die Zahl der bestellten Stücke.ANZEIGEDie neue Gebühr trägt offiziell den Namen „Union Handling Fee“. Sie soll die Kosten abdecken, die durch die Bearbeitung der Einfuhr entstehen. Dazu gehören die Prüfung der übermittelten Daten, Risikoanalysen sowie gegebenenfalls Kontrollen der Waren. Die Höhe wurde von der EU-Kommission auf zwei Euro festgelegt.T-Shirt und Haarspange kosten sechs Euro zusätzlichBestellt jemand ein T-Shirt und eine Haarspange in einer gemeinsamen Sendung aus einem Nicht-EU-Land, können zwei unterschiedliche Warenkategorien vorliegen:ANZEIGEFür das T-Shirt werden dann drei Euro Zoll fällig, für die Haarspange weitere drei Euro. Hinzu kommen jeweils zwei Euro Bearbeitungsgebühr. Insgesamt ergeben sich damit zehn Euro an zusätzlichen Abgaben.Bei mehreren Artikeln derselben Warenkategorie fällt die Berechnung anders aus: Wer beispielsweise fünf T-Shirts in einer Sendung bestellt, zahlt nach der geltenden Zollregelung nicht fünfmal drei Euro Zoll, sondern drei Euro für diese Warenkategorie.ANZEIGEDie zusätzliche Belastung kann gerade bei günstigen Produkten erheblich sein. Kostet eine Handyhülle sieben Euro und fallen für ihre Warenkategorie insgesamt fünf Euro an, entspricht das bereits rund 71 Prozent des Warenpreises. Die Einfuhrumsatzsteuer ist in dieser vereinfachten Rechnung noch nicht berücksichtigt.Wer die Gebühr tatsächlich bezahltFormal richten sich die neuen Pflichten an die beteiligten Unternehmen. Nach den neuen EU-Zollregeln sollen Onlineplattformen, Verkäufer und weitere zuständige Unternehmen die Zollformalitäten erledigen und die fälligen Abgaben abführen. Verbraucher sollen grundsätzlich nicht selbst Schuldner der neuen Bearbeitungsgebühr sein.ANZEIGEANZEIGEDas bedeutet allerdings nicht, dass Kunden die Kosten nicht zu spüren bekommen. Händler können zusätzliche Ausgaben beispielsweise über höhere Produktpreise oder Versandkosten weitergeben. Ob und in welcher Höhe das geschieht, hängt vom jeweiligen Anbieter ab.Auch die Einfuhrumsatzsteuer bleibt relevant. Sie ist von der neuen Bearbeitungsgebühr und der Zollpauschale zu unterscheiden. Bei vielen Onlinebestellungen wird sie bereits beim Kauf berechnet. Verbraucher sollten deshalb auf den tatsächlich ausgewiesenen Gesamtpreis achten und nicht nur auf den zunächst angezeigten Produktpreis.ANZEIGEWichtig ist auch: Die Bearbeitungsgebühr wird grundsätzlich nicht erstattet, sobald sie nach den geltenden Regeln angefallen ist. Wer Ware zurückschickt, sollte deshalb vorab die Rückgabebedingungen und mögliche Rücksendekosten prüfen.Die Regeln gelten nicht nur für Temu und SheinDie EU richtet sich mit den neuen Vorgaben nicht ausschließlich gegen chinesische Shoppingplattformen. Maßgeblich ist, dass Waren aus einem Land außerhalb der EU eingeführt werden. Damit können auch Bestellungen bei Händlern aus Großbritannien, den USA oder der Schweiz betroffen sein.ANZEIGEAnders sieht es aus, wenn ein Händler die Ware bereits in einem Lager innerhalb der EU vorrätig hat und von dort verschickt. In diesem Fall wird das Paket nicht erst im Zuge dieser Bestellung als Kleinsendung aus einem Drittstaat eingeführt. Die Abgaben auf die ursprüngliche Einfuhr können bereits bei der Einlagerung angefallen sein.ANZEIGEFür Käufer lohnt sich deshalb ein Blick auf den tatsächlichen Versandort. Allerdings ist ein europäisches Lager nicht automatisch ein Garant für einen niedrigeren Gesamtpreis: Entscheidend bleiben der Endpreis, die Versandkosten und die jeweiligen Lieferbedingungen.ANZEIGEDrei Tipps, um Kosten zu vermeiden1. Preise inklusive aller Kosten vergleichenBei sehr günstigen Produkten können schon wenige Euro Zusatzkosten den vermeintlichen Preisvorteil zunichte machen. Vergleichen Sie deshalb den Endpreis mit ähnlichen Produkten bei deutschen oder anderen europäischen Händlern.2. Auf den Versandort achtenWird die Ware aus einem Lager innerhalb der EU verschickt, fällt bei dieser Bestellung normalerweise keine neue Einfuhrabgabe für eine direkte Kleinsendung aus einem Drittstaat an. Prüfen Sie die Angaben zum Versandort und die Lieferbedingungen.3. Bestellungen sinnvoll bündelnMehrere Artikel derselben Warenkategorie in einer gemeinsamen Sendung können bei der Zollpauschale günstiger sein als getrennte Bestellungen. Das gilt aber nicht pauschal für alle Produkte: Unterschiedliche Warenkategorien können jeweils eigene Abgaben auslösen. Ob sich eine Bündelung lohnt, hängt außerdem von Versandkosten und Lieferbedingungen ab.ANZEIGEAuch die Logistik der Anbieter verändert sich. Erste Frachtdaten zeigten nach Einführung der Drei-Euro-Pauschale deutliche Verschiebungen auf den Luftfrachtrouten zwischen Asien und Europa. Besonders einzelne Drehkreuze wie Hongkong und Budapest waren betroffen.Die Plattformen können auf die neuen Regeln reagieren, indem sie Waren in größeren Mengen in die EU einführen und von europäischen Lagern aus versenden. Dadurch lassen sich einzelne Direktlieferungen vermeiden. Ob die zusätzlichen Abgaben den Marktanteil der Anbieter dauerhaft reduzieren, hängt deshalb auch davon ab, wie schnell sie ihre Logistik anpassen und ob sie die Kosten an ihre Kunden weitergeben.ANZEIGEANZEIGEDie Drei-Euro-Pauschale ist nur eine ÜbergangslösungDie Zollpauschale von drei Euro soll nach derzeitiger Planung bis zum 1. Juli 2028 gelten. Danach soll ein neues digitales Zollsystem für den E-Commerce zum Einsatz kommen. Für die betroffenen Waren sollen dann grundsätzlich die regulären Zollsätze gelten, die sich nach der jeweiligen Produktart richten.Die neue Bearbeitungsgebühr ist Teil der umfassenderen Reform der EU-Zollunion. Ziel ist es, die stark gestiegenen Paketmengen besser kontrollieren zu können und die Zollverfahren an den wachsenden Onlinehandel anzupassen.Für Verbraucher bleibt vor allem eine praktische Konsequenz: Wer besonders günstige Produkte direkt aus Nicht-EU-Ländern bestellt, sollte künftig genauer rechnen. Ein niedriger Angebotspreis allein sagt immer weniger darüber aus, wie günstig ein Einkauf am Ende tatsächlich ist.„Am Ende kommt der Kram trotzdem aus China“Die Debatte
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