Die Europäische Kommission legt das von Österreich geplante Social-Media-Verbot für Kinder auf Eis. Es darf nun nicht wie geplant Anfang kommenden Jahres, sondern frühestens Ende Juli 2027 in Kraft treten. Die Entscheidung hat auch Konsequenzen für Deutschland und 20 weitere Mitgliedstaaten, die entsprechende Gesetze in Vorbereitung haben. Ein Sprecher sagte, alle Vorhaben sollten um zwölf Monate verschoben werden. Er begründete die Entscheidung damit, dass die Kommission mit dem „Kids Act“ einen Vorschlag gemacht hätte, der für eine einheitliche Regulierung in den Mitgliedstaaten sorgen soll. Eine Fragmentierung des Marktes sei zu vermeiden.Die droht für Plattformen wie Instagram und Tiktok durchaus. Ausgearbeitete Gesetzesentwürfe gibt es aktuell in neun Ländern. Sie unterscheiden sich hinsichtlich der Altersgrenzen, der Rechte der Eltern sowie des Verifikationsverfahrens. Österreich verlangt ein Mindestalter von 14 Jahren, um Plattformen zu nutzen, die bestimmte Funktionen wie Empfehlungen aufweisen oder die überwiegend Inhalte fremder Personen ausspielen. Deutlich strikter ist der bulgarische Entwurf, er sieht ein Totalverbot für Jugendliche unter 16 Jahren vor. Das benachbarte Rumänien macht wiederum den Zugang für alle Menschen unter 16 Jahren allein von der Zustimmung der Eltern abhängig.EU-Regeln sehen drei Altersstufen vorDer Vorschlag für den EU-weiten Kids Act sieht hingegen drei Stufen vor. In einem Alter von drei bis 13 Jahren sollen Kinder gar keinen Zugang zu sozialen Medien erhalten. Ausgenommen sind kinderfreundliche Videoplattformen, auf denen Eltern Konten für ihre Kinder verwalten können. Für Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren können Eltern auf allen Plattformen Minikonten mit eingeschränkter Funktionalität einrichten. Ein freier Zugang bestünde damit ab dem Alter von 16 Jahren, wobei ein separates, noch nicht vorliegendes Gesetz für digitale Fairness dafür sorgen soll, dass „suchtförderndes Design“ generell verboten werden soll, also auch für Erwachsene.Die deutsche Familienministerin Karin Prien (CDU) hatte im Oktober lediglich Eckpunkte für ein Gesetz zum Kinder- und Jugendmedienschutz vorgelegt, im Kabinett wurde das Papier verabschiedet. Es sieht vor, sich in das europäische Gesetzgebungsverfahren einzubringen und nationale Regelungen nur als Übergangslösung zu schaffen. Das wäre über eine Änderung des Jugendschutzgesetzes möglich. Inhaltlich stimmt die deutsche Position weitgehend mit dem EU-Vorschlag überein.Dass die Europäische Union in Sachen digitaler Jugendschutz überhaupt gefragt werden muss, liegt an einer mehr als zehn Jahre alten Richtlinie zu „Diensten der Informationsgesellschaft“. Sie schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten alle technischen Vorschriften für digitale Dienste der Europäischen Kommission vorlegen müssen. Sobald der Mitgliedstaat, in der Regel dessen Regierung, den Entwurf für das Notifikation genannte Verfahren eingereicht hat, beginnt eine dreimonatige Stillhaltepflicht, während der die Kommission, aber auch andere Mitgliedstaaten Änderungsvorschläge machen können.Die Kommission hat aber auch das Recht, den Entwurf des Mitgliedstaats für längere Zeit zu sperren, wenn sie selbst bereits einen den gleichen Gegenstand berührenden Rechtsakt vorschlagen will. Oder wenn sie, wie im Fall des im September vorgeschlagenen Kids Act, dies schon getan hat.Widerstand leistet ausgerechnet Digitalvorreiter EstlandDer Kids Act soll, so die zuständige Kommissarin Henna Virkkunen, zügig verabschiedet werden. Allgemein wird jedoch damit gerechnet, dass er im besten Fall im Jahr 2028 Rechtswirksamkeit erlangen könnte. Eine erste Debatte im Europäischen Parlament über den Entwurf Anfang Oktober zeigte jedoch unterschiedliche Ansichten, insbesondere darüber, welche Rechte den Erziehungsberechtigten zugestanden werden.Widerstand im Rat der Mitgliedstaaten könnte ausgerechnet aus Estland kommen, einem Land, das in Digitalrankings regelmäßig Spitzenplätze belegt. Die zuständige Justizministerin begründete ihre Ablehnung einer starren Altersgrenze im vergangenen Jahr mit den Worten: „Estland glaubt an eine Informationsgesellschaft und daran, junge Menschen in diese Gesellschaft einzubeziehen.“ Statt eines neuen Gesetzes sollte man besser die bestehenden Datenschutzrichtlinien nutzen. Diese verbieten Plattformen schon heute, persönliche Daten von Menschen unter 13 Jahren zu verarbeiten.Auch Nichtregierungsorganisationen plädieren teilweise gegen starre Altersgrenzen. Jessica Galissaire von Interface sagt, Plattformen stünden generell in der Pflicht, ihr Angebot so zu gestalten, dass es Menschen jeglichen Alters nicht schade. Erst recht sei es nicht sinnvoll, zunächst nationale Bestimmungen einzuführen, die wenig später von anderen Regeln abgelöst würden. Das verwirre Eltern und deren Kinder nur.Der österreichische Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ), als Minister auch für die Familien- und Medienpolitik verantwortlich, hat kein Verständnis für die Entscheidung der EU-Kommission: „Unser Gesetz soll Kinder vor dem täglichen Schaden, den Social-Media-Konzerne anrichten, bewahren, das hat keinen Aufschub verdient.“ Babler kündigte an, den Gesetzgebungsprozess trotzdem voranzutreiben, damit das österreichische Social-Media-Verbot im August kommenden Jahres in Kraft treten kann.Im deutschen Familienministerium gibt man sich kooperativer. Es sei sinnvoll, europäische und nationale Ansätze zu verzahnen, heißt es dort. Man prüfe noch, welche Schlussfolgerungen sich für das weitere Vorgehen ergäben, schreibt eine Sprecherin weiter.Eine Ausnahme von der EU-Vorgabe gilt lediglich für Griechenland. Das Gesetz, das den Zugang zu sozialen Medien erst von 15 Jahren an erlaubt, war so früh vorgelegt worden, dass die Stillhaltepflicht schon abgelaufen war, bevor die Kommission ihren eigenen Vorschlag präsentierte.

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