Symbolfoto (Foto: Polizei NRW)
Essen/Gelsenkirchen/Frankfurt am Main. Ein Bediensteter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Essen sitzt in Untersuchungshaft. Die Essener Kriminalpolizei hatte den Mann aus Gelsenkirchen am Dienstag, 27. Oktober, nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub am Frankfurter Flughafen festgenommen. Er steht im Verdacht, Mobiltelefone und andere Waren in die Haftanstalt eingeschleust und an Gefangene verkauft zu haben. In einzelnen Fällen soll er dafür auch hochwertige Sachleistungen erhalten haben.
Am Mittwoch, 28. Oktober, teilte die Polizei mit, dass ein Richter des Amtsgerichts Essen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft angeordnet habe. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Bestechlichkeit dauern an.
Schlagring, Messer, Cannabis und Bargeld sichergestellt
Bei Durchsuchungen am Arbeitsplatz des Beschuldigten in der JVA Essen und in seiner Wohnung in Gelsenkirchen stellten die Ermittler zahlreiche Mobiltelefone und Datenträger sicher. Außerdem fanden sie einen Schlagring, ein verbotenes Messer, eine geringe Menge Cannabis sowie einen Bargeldbetrag im mittleren vierstelligen Bereich.
Die Auswertung der Datenträger und umfangreiche Finanzermittlungen sollen nun weitere Erkenntnisse über die mutmaßlichen Geschäfte des Bediensteten liefern. Die sichergestellten Gegenstände sind Teil der laufenden Ermittlungen; ihre Auffindung allein belegt noch keine Beteiligung an weiteren Straftaten.
Zusammenhang mit Häftlingsflucht noch ungeklärt
Der Fall steht im Zusammenhang mit den Ermittlungen nach einer spektakulären Flucht aus der JVA Essen. Am 14. Oktober war der 34-jährige Untersuchungshäftling Dijvar Gündüz während eines Arztbesuchs am Kennedyplatz in der Essener Innenstadt befreit worden. Nach Angaben der Polizei hatten zwei bislang unbekannte Männer die beiden Justizvollzugsbeamten angegriffen, die den Gefangenen begleiteten. Anschließend flüchteten Gündüz und seine mutmaßlichen Befreier. Die beiden Bediensteten blieben unverletzt und konnten sich später selbst aus ihrer Fesselung befreien.
Der Arztbesuch war für eine externe MRT-Untersuchung vorgesehen. Nach Angaben des WDR hatte das Justizvollzugskrankenhaus in Fröndenberg die Untersuchung in Essen veranlasst, weil dort kein MRT-Gerät zur Verfügung stand. Gündüz war nach den bisherigen Informationen von zwei JVA-Bediensteten begleitet worden. Die beiden mutmaßlichen Befreier sollen maskiert und bewaffnet gewesen sein.
Die Polizei leitete umfangreiche Fahndungsmaßnahmen ein. Allerdings wurde der öffentliche Fahndungsaufruf erst mehrere Stunden nach der Flucht verbreitet. Der WDR berichtete unter Berufung auf die Polizei von Abstimmungsproblemen. Auch die Abläufe rund um den Arzttermin und die Frage, wie die mutmaßlichen Befreier davon erfahren hatten, wurden untersucht.
Am selben Tag wurde an der nahe gelegenen Lindenallee ein verdächtiger Gegenstand unter einem geparkten Fahrzeug gemeldet. Entschärfer des Landeskriminalamtes stuften ihn als ungefährlich ein. Ob ein Zusammenhang mit der Häftlingsbefreiung bestand, war nach Angaben der Polizei zunächst unklar.
Ermittlungen führten zu dem Bediensteten
Wie die Polizei Essen am 27. Oktober mitteilte, geriet der JVA-Mitarbeiter während der Ermittlungen zu den Hintergründen der Flucht in den Fokus der Kriminalpolizei. Nach aktuellem Ermittlungsstand soll der Mann Mobiltelefone und andere Waren in die Haftanstalt gebracht und an Gefangene verkauft haben. Teilweise soll er dafür hochwertige Sachleistungen erhalten haben.
Ob er tatsächlich an der Befreiung beteiligt war oder ob sich ein anderer Zusammenhang ergibt, ist bislang offen. Die Polizei hat hierzu noch keine abschließenden Erkenntnisse veröffentlicht.
Der WDR berichtete bereits am 27. Oktober über die Durchsuchungen und den Verdacht, ein Bediensteter habe gegen Bezahlung Gegenstände in die Haftanstalt eingeschleust. Die Festnahme und die später bekannt gewordenen Funde konkretisieren den Ermittlungsstand. Auch Radio Essen berichtete am 28. Oktober über die angeordnete Untersuchungshaft und die laufenden Finanzermittlungen.
Die Ermittler müssen nun insbesondere die sichergestellten Datenträger und mögliche Zahlungs- oder Sachleistungsbeziehungen auswerten. Erst daraus können sich weitere belastbare Erkenntnisse über den Umfang der mutmaßlichen Geschäfte und einen möglichen Zusammenhang mit der Flucht ergeben.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Gegen den Bediensteten wird wegen des Verdachts der Bestechlichkeit ermittelt. Eine Beteiligung an der Häftlingsflucht ist bislang nicht nachgewiesen.
Add A Comment


