Neue EU-Regeln
Aktualisiert am 25.09.2026, 12:57 Uhr

Unternehmen in der EU müssen jetzt belegen, was hinter ihren Umweltversprechen steckt. (Symbolbild)
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Das Wort „nachhaltig“ allein auf der Packung genügt ab Sonntag nicht mehr. Neue EU-Regeln nehmen Hersteller und Händler in die Pflicht. Worauf Kundinnen und Kunden beim Einkauf künftig achten sollten.Künftig müssen Unternehmen in der EU belegen, was hinter ihren Umweltversprechen steckt. Gleichzeitig sind Händler verpflichtet, ihre Kundschaft vor dem Kauf klarer über die gesetzliche Gewährleistung zu informieren. Das ändert sich ab dem 27. September 2026.Grundlage ist die sogenannte EmpCo-Richtlinie der EU. Der deutsche Gesetzgeber hat sie nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW mit zwei Gesetzen in nationales Recht überführt. Laut Umweltbundesamt trat die Richtlinie mit der Kennung (EU) 2024/825 bereits Ende März 2024 in Kraft. Die Mitgliedsstaaten hatten bis Ende März 2026 Zeit für die Umsetzung. Nun wird sie im Alltag spürbar.“Nachhaltig“ braucht künftig eine ErklärungBislang konnten Hersteller recht frei mit Wörtern wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „ökologisch“ werben, ohne sie zu untermauern. Damit ist Schluss. Solche allgemeinen Umweltaussagen müssen laut Verbraucherzentrale NRW entweder erläutert oder durch ein staatliches Umweltzeichen wie den Blauen Engel gedeckt sein.Entscheidend ist der Ort. Steht „nachhaltig“ auf einer Verpackung, muss auch genau dort stehen, was damit gemeint ist. Das gilt ebenso für Websites, Plakate und Prospekte. Nachweise wie Prüfberichte dürfen auch per Link oder QR-Code hinterlegt werden.Strenger wird es auch beim Klima. Aussagen wie „klimaneutral“ oder „klimapositiv“ sind unzulässig, wenn der angebliche Vorteil nur auf gekauften CO2-Zertifikaten oder auf Baumpflanzungen außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette beruht. Wer nur einen Teil eines Produkts umweltschonender herstellt, darf zudem nicht mehr so tun, als gelte das für das gesamte Produkt.Firmeneigene Siegel haben ausgedientAuch bei Siegeln räumt die EU auf. Erlaubt sind nur noch Nachhaltigkeitssiegel, die auf unabhängigen Zertifizierungssystemen oder staatlichen Stellen beruhen. „Vage Umwelt- und Klimaversprechen ohne konkreten Nachweis sind dann EU-weit verboten“, betont Friedrike Elsner, Leiterin des Projekts „Siegelklarheit“ der Verbraucherzentrale NRW.Als verlässlich nennt sie etwa das EU-Biosiegel, das EU-Ecolabel und den Blauen Engel. Weitere geprüfte Siegel lassen sich auf dem Portal Siegelklarheit nachschlagen.Gewährleistungshinweis an der KasseDie zweite Neuerung betrifft den Kauf selbst. Händler müssen einheitlich darüber informieren, welche Rechte Kunden bei mangelhafter Ware haben, etwa auf Reparatur oder Ersatzlieferung. Im Laden kann das ein Aushang an der Wand oder neben der Kasse sein, im Onlinehandel ein Hinweis auf der Website. „Bild“ spricht von einem Gewährleistungslabel und betont, dass Kunden mindestens zwei Jahre Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz hätten.Die Pflicht gilt nur für Waren. Beim Friseur oder beim Brötchenkauf in der Bäckerei muss kein Hinweis hängen. Bietet ein Hersteller freiwillig eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie über mehr als zwei Jahre an und informiert den Händler darüber, muss dieser seine Kunden darauf aufmerksam machen.Was bei Verstößen passiertFehlt der Hinweis, bleibt der Kaufvertrag trotzdem wirksam, und die Gewährleistungsrechte bestehen weiter. Bei Onlinekäufen verlängert sich die Widerrufsfrist nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW nicht. Für Händler kann es dagegen teuer werden: Ihnen drohen Abmahnungen oder Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs, in bestimmten Fällen auch hohe Bußgelder.
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Der Rat der Verbraucherschützer lautet demnach: Wer ein Umweltversprechen ohne Erklärung oder Beleg entdeckt, sollte misstrauisch werden. (eyn)Verwendete Quellen
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