
Das höchste Gericht der Schweiz hat entschieden, dass nicht jedes Geld, das einem Bankkonto gutgeschrieben wird, als Einkommen zählt. In einem Fall aus St. Gallen wurden die Leistungen eines Sozialhilfeempfängers gekürzt, weil er Rückzahlungen aus einem Privatkredit erhielt. Das Gericht hielt dies für rechtswidrig und stellte fest, dass es sich bei den Zahlungen nicht um neue Einnahmen, sondern lediglich um eine Verschiebung innerhalb bestehender Vermögenswerte handele.
https://www.beobachter.ch/geld/sozialhilfe/nicht-alles-was-auf-dem-konto-landet-gilt-als-einkommen-927650
Von beobachtermagazin