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13 Kommentare
Pauschale beschreibt eigentlich immer einen fixen Betrag. Wenn der höher als das Trinkgeld ist, dann kann es auch negativ werden.
Kurze Google suche sagt 65€/Monat in Österreich.
Der Unternehmer muss einen Teil Versteuern das wollen manche nicht ich glaube sogar es ist ein fix Betrag nagelt mich bitte nicht fest darauf
Vielleicht liegt es daran, dass man eventuell draufzahlen könnte, wenn man darunter liegt? Opt out gibt es scheinbar nur, wenn man das Pauschale um mehr als die Hälfte unterschreitet. In Lokalen wo das Trinkgeld eher gering ausfällt, könnte das ein legitimer Grund sein. Kenne mich nicht aus, habe nur schnell die Info von der WKO überflogen.
Trinkgeldpauschale ist das Wort das du suchst.
[https://www.wko.at/oe/tourismus-freizeitwirtschaft/serviceplattform-gastronomie-hotellerie/trinkgeldpauschale](https://www.wko.at/oe/tourismus-freizeitwirtschaft/serviceplattform-gastronomie-hotellerie/trinkgeldpauschale)
Wenn es kein Dienstvertragliches Trinkgeldannahmeverbot gibt muss einfach so mal Pauschal ein Beitrag an die SV geleistet werden weil ja was reinkommen könnte, unabhängig davon ob das jetzt 5,- im Monat oder mehrere Hunderter sind.
Wenn deine Mitarbeiter nichts annehmen dürfen sparst dir die Abgaben, die Zettelwirtschaft und alles andere und brauchst dich nur drauf konzentrieren den KV-Lohn zu zahlen.
Kann ich so nicht stehen lassen. Wenn man 20€ Trinkgeld in etwa im Monat bekommt und somit in die Trinkgeldpauschale fällt, muss man mindestens 45€ versteuern obwohl man nur 20 bekommen hat. Die Pauschale bleibt dann, auch wenn man in den darauffolgenden Monaten keinen Cent Trinkgeld bekommt.
der arme dienstgeber müsste dann bis zu 15 euro monatlich mehr pro beschäftigtem an die sv überweisen und man hat ja schließlich nichts zu verschenken, nicht?!
https://www.wko.at/oe/tourismus-freizeitwirtschaft/serviceplattform-gastronomie-hotellerie/berechnung-trinkgeldpauschale
Vorweg keine Ahnung.
Aber meine Vermutungen:
Kann es vielleicht damit was zu tun haben, dass die Leute bei der Abrechnung dann in eine höhere Steuerklasse fallen, und dadurch mehr verlieren, als eingenommen wird?
Oder es ist ihnen zu anstrengend bei der Abrechnung den veränderten Betrag jeweils pro Monat händisch abzurechnen.
Als Dienstnehmer ist das Trinkgeld steuerfrei, nur die Sozialversicherungsbeiträge müssen bezahlt werden. Der Unternehmer selbst müsste es wie jede andere Einnahme versteuern.
Weiß direkt, was der Wirt wählt, fährt und eigentlich auch ungefähr wie er aussieht.
Und auch, dass er 2021 garantiert keine GIFTSPRITZE GENOMMEN HAT!!!1!11
Sicher ein toller Arbeitgeber, welcher alle 2-3 Monate händeringend sucht.
Lächerlich … Zahlkellner werden sozialversicherungsrechtlich so behandelt, als hätten sie nur 65 € Trinkgeld pro Monat.
Bei einer Trinkgeldpauschale wird das Bruttogehalt fiktiv um maximal 65 EUR erhöht. Davon werden dann maximal 18,07% Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Man verliert netto also ca. 10-12 Euro (ein bisserl eine mindernde Auswirkung auf die Lohnsteuer ist auch noch da).
Bekommt man also über 12 Euro Trinkgeld im Monat, dann lohnt es sich für den Arbeitnehmer und erhöht auch die Ansprüche für Arbeitslosengeld und Pension minimal. Aber, und deshalb gibts das Schild: der Arbeitgeber muss auf die 65 Euro die Dienstgeberanteile zahlen, das sind etwa 15 Euro.
Und wenns keine Pauschale gibt, müsste jedes Trinkgeld vom Arbeitgeber separat abgerechnet werden. Da gehts also nicht im geringsten um die Mitarbeiter – außer es gibt wirklich nur Centbeträge im Monat als Trinkgeld – sondern drum, dass der Arbeitgeber lieber 15 Euro spart, als dem Mitarbeiter Trinkgeld zu gönnen.
Hauptsache der Stast besteuert jeden, aber auch wirklich jeden Mist.
Null Freiheit, nur Enteignung.
Und alle finden es gut, weil der Neid sie gegeneinander aufhetzt. Super gemacht.