
Foto: YONHAP News Eigentümer mehrerer Häuser werden von der Kapitalertragszuschlagsgebühr befreit, die sich an Spekulanten richtet, wenn sie bis zum 9. Mai eine Genehmigung für Grundstückstransaktionen beantragen. Die Regierung gab am Donnerstag in einer Pressemitteilung bekannt, dass Vermieter von Mehrfamilienhausportfolios, die bis zum 9. Mai eine Genehmigung beantragen, weiterhin von der Zuschlagsgebühr befreit bleiben, die nach einer kurzen Aussetzung an diesem Tag wieder in Kraft treten soll. Bisher konnten Eigentümer von Mehrfamilienhäusern in Spekulationsgebieten den Zuschlag nur vermeiden, wenn sie ihre zusätzlichen Grundstücke bis zum 9. Mai verkauften. Die Änderung erfolgte unter Berücksichtigung administrativer und verfahrenstechnischer Verzögerungen. Nach den überarbeiteten Regeln können Inhaber mehrerer Immobilien eine Befreiung erhalten, indem sie die Transaktion bis zum 9. Mai zur Genehmigung einreichen. Der Verkauf von Immobilien in den Seouler Bezirken Gangnam, Seocho, Songpa und Yongsan muss dann innerhalb von vier Monaten abgeschlossen sein, für den Verkauf im Rest von Seoul und der Provinz Gyeonggi gilt ein Zeitfenster von sechs Monaten.