Für Regierungsangestellte und Fahrzeuge tritt ein Verbot des ungeraden Fahrens in Kraft

    Foto: YONHAP News Das System der ungeraden und geraden Fahrverbote trat am Mittwoch landesweit in Regierungsbüros und öffentlichen Einrichtungen in Kraft. Im Rahmen der Energiesparkampagne der Regierung dürfen die Fahrzeuge von rund 11.000 öffentlichen Einrichtungen sowie deren Mitarbeiter nur jeden zweiten Tag fahren. An ungeraden Tagen dürfen Autos mit ungeraden Nummernschildern und an geraden Tagen mit geraden Nummernschildern auf der Straße fahren. Auch öffentliche Parkplätze, die von öffentlichen Einrichtungen betrieben werden, haben mit der Durchsetzung eines Fünf-Tage-Rotationssystems begonnen, das Personenkraftwagen an jedem fünften Wochentag die Zufahrt verbietet, basierend auf der letzten Ziffer ihres Nummernschilds. Für Besucher staatlicher und öffentlicher Einrichtungen gilt lediglich die Fünf-Tage-Rotationsregel.

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