
Der Prüfungsausschuss der Staatsanwaltschaft von Yokohama entschied, dass es „ungerecht“ sei, einen Arzt wegen sexuellen Übergriffs auf einen Geisteskranken während der Untersuchung nicht anzuklagen: Die Staatsanwälte sagten ihr: „Der Täter sagt, dass der Bericht dazu dient, eine Entschädigung zu erhalten.“
https://news.yahoo.co.jp/articles/aba9be23a3abdf8bea869dd6a8e4fa5dacc24b55