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12 Kommentare
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>Die Effektivkosten eines Altersvorsorgevertrages nach § 1 Absatz 1c dürfen höchstens 1,5 Prozent betragen
Warum lässt man die dämliche Fonds- und Versicherungsindustrie hier wieder zu? Alles über 0,5 Prozent an Kosten hat in einem solchen Vorsorgedepot nichts zu suchen.
Ich weiss ja nicht, wenn dann alle da eingezahlt haben, wird halt die Rente abgesenkt bzw es gibt keine Erhöhungen mehr.
Und das Guthaben im Vorsorgedepot ist dann auch geschützt, falls man in die Grundsicherung etc. fällt? Und falls ja, bis zu welcher Höhe? Wenn ich mehr als den förderfähigen Betrag einzahle ist dann alles geschützt oder nur bis zu einer Grenze?
Zu lang, nicht gelesen? Was heißt das jetzt für mich, der seit Jahren in die Rente einzahlt und wohl noch Jahrzehnten darin einzahlen muss? Was ändert sich?
>gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke
Also, nicht nur wegen Außenpolitik unwählbar. Sogar die Anträge der Grünen und der AgD machen mehr Sinn als eine Gegenstimme.
Bei all meiner Kritik an der Bundesregierung, ist das in der Tat eine sinnvolle Neuerung. Im Prinzip war auch schon vor 10-15 Jahren klar, dass es notwendig ist. Leider hat es so lange gedauert, bis es endlich umgesetzt wurde.
Gibt ja wirklich viel zu meckern an der Regierung, aber das hier ist der erste Beschluss, wo ich wirklich mal zufrieden bin.
Hier auf Reddit gibt es ja einige Anhänger und Fürsprecher der Linken. Könnte mir wer kurz sachlich darlegen was für die Linke gegen das Vorsorgedepot spricht? Ist es wirklich das Cliché „Aktien böse?“
Klingt ja an sich gut, nur werde ich aus dem Beschluss nicht wirklich schlau. Da fehlen ein Haufen Details.
Wie sieht das aus wenn man bereits angefangen hat vorzusorgen?
Sagen wir ich hätte ETFs bei TR oder JT, kann ich die jetzt irgendwie als meine „förderfähige private Altersvorsorge“ melden und einfach weiter laufen lassen, oder müsste ich alles verkaufen, Steuern zahlen, und dann für das was übrig bleibt ETFs im „geplanten Bundes-Altersvorsorgedepot“ kaufen?
Ein Split (bisherige ETFs weiter laufen lassen, anfangen in Bundes-Depot einzuzahlen) scheint mir nicht der beste Weg da man sich hier viel Potenzial des Zinseszins-Effekts entgehen lassen würde, je nachdem was man bereits privat in ETFs angelegt hat.
Und dann gibts ja auch noch so viele andere Kleinigkeiten, die aus der Meldung nicht hervorgehen. Wie sieht das mit dem Freibetrag und Freistellungsaufträgen aus? Müsste ich da jetzt umschichten und dem Bundes-Depot einen Freistellungsauftrag über einen Anteil meines Freibetrags zuweisen?
Ich bin erstmal offen dafür, schauen wir mal was da tatsächlich bei rauskommt.