Bußgeld für Feuerwehrmann: Bürgermeister von Taucha entzieht Ordnungsamt die Zuständigkeit

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/leipzig/leipzig-leipzig-land/feuerwehr-taucha-bussgeld-buergermeister-konsequenzen-100.html

9 Kommentare

  1. RoMo-Ger-67 on

    30-Zone/Baustelle und der Einsatzort war zwar eine Schule, diese ist wegen Renovierungsarbeiten aber gerade geschlossen, was in einem Ort dieser Größe bekannt gewesen sein sollte.

    Was würde ein Gericht sagen, wenn bei dieser Fahrt ein Mensch überfahren worden wäre? Wäre der Fahrer straffrei ausgegangen?

  2. Ich versteh den ersten Absatz nur so halb: „
    Tauchas Bürgermeister Tobias Meier (FDP) zieht nach dem Bußgeld-Eklat für einen Feuerwehrmann Konsequenzen und übernimmt mit sofortiger Wirkung die Zuständigkeit für die Freiwillige Feuerwehr. Das teilte die Stadt mit. Die Sachbearbeitung liege aber weiterhin bei den bisherigen Mitarbeitern des Ordnungsamtes.“

    Also übernimmt der Bürgermeister jetzt die Zuständigkeit der FF? Lag die Zuständigkeit bisher beim Ordnungsamt? Oder übernimmt der Bürgermeister die Leitung des Ordnungsamts und bisherigen Sachbearbeiter gehen weiterhin den örtlichen Ordnungswidrigkeiten (und ggf. der FF) nach ?

  3. >Kommunen und Landkreise im Freistaat gehen unterschiedlich mit solchen Fällen um:

    >**Plauen & Meißen:** Stellen Verfahren in allen nachgewiesenen Einsatzfällen konsequent ein.

    >**Landkreis Zwickau:** Verlangt Nachweis einer Einsatzfahrt; bei Sonderrechten kein Bußgeld.

    >**Dresden:** Einstellung nur, wenn Blaulicht und Horn aktiv waren.

    >**Sächsische Schweiz/Osterzgebirge:** mehr als 1.400 Blitzerfälle 2025; Einstellung bei bestätigten Sonderrechten.

    >**Chemnitz:** bisher keine Bußgelder, trotz rund 270 Fällen im Jahr 2025.

    >**Leipzig:** Geht strenger vor und ahndet etwaige Verstöße bei Einsatzfahrten wie bundesweit üblich mit einem Verwarngeld von 25 Euro.

    Dann kann man schon verstehen, dass der Feuerwehrmann über die Entscheidung von 340,- Euro plus einmonatigem Fahrverbot überrascht ist.

  4. Bulky-Boxer-69 on

    Also in ganz Deutschland braucht man dringend(!) Nachwuchs für die Freiwilligen Feuerwehren. In anderen Städten werden solche Gelder nicht erhoben. Und man will jetzt hier auf jeden Fall diesen Unsinn durchziehen? Zudem ist dieser Mann ja nach über 30 Jahren Dienst aus der Feuerwehr ausgetreten – nachvollziehbarer Weise.

    Also absolute Lose Lose Lose Situation.

  5. >Leipzig: Geht strenger vor und ahndet etwaige Verstöße bei Einsatzfahrten wie bundesweit üblich mit einem Verwarngeld von 25 Euro.

    Finde ich eine interessante Formulierung für: Ahnden einen Verstoß gegen §35(8) so wie er halt laut Katalog geahndet wird.

    Taucha tut so als wäre es ein Verstoß ohne Sonderrechte, aber zu behaupten die Sonderrechte hätte es nicht gegeben oder sie seien grundsätzlich nicht gerechtfertigt gewesen sind halt offensichtlich Unsinn.

  6. Völliger Quatsch.
    Bei uns wird das Bußgeld im Einsatzfall erlassen. (Nicht bei Übungen)

    StVO §35
    (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden

  7. HerrVonDings on

    Gut das der Bürgermeister hier deeskalierend eingegriffen hat.
    Ein solches Vorgehen gegen eine Einsatzfahrt ist ein hochgradig toxisches Signal an alle Feuerwehrfrauen und -männer.

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