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11 Kommentare
Ich kenne da keine Vorgaben – weg damit
Ja, Bäume und Sträucher darf man nur vom Oktober bis Februar entfernen. Ohne Sondergenehmigung.
Daher noch eine Saison warten.
Pflegeschnitt ist erlaubt.
Unsinn, die brauchst du m.W. nach nur für Pflanzen bzw. Bäume ab einem gewissen Stammumfang aber nicht für so ein „Kraut“
Es ist verboten Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Das ist quasi §39 BNatG.
Ich verstehe das jetzt so, dass du in deinem Garten ggf. Bäume jetzt entfernen darfst, aber keine Hecken, lebenden Zäune, Gebüsche und andere Gehölze. Ich würde diesen Flieder nun nicht als Baum bezeichnen. Demzufolge würde ich zu dem Schluss kommen, dass du es jetzt nicht darfst. Aber ich bin kein Anwalt.
Sinn und Zweck dieses Paragrafen ist der Schutz von Tieren. Und gerade so ein Strauch mit reinwachsendem Efeu ist sehr interessant als Versteck und Brutplatz für Vögel und vielleicht auch für andere Tiere. Ich würde ihn bis Oktober stehen lassen und dann entfernen.
Von 01. Oktober bis Ende Februar darfst den stark zurückschneiden oder entfernen. In der Sommersaison ist nur ein kleiner Rückschnitt erlaubt. § 39 BNatSchG
Ohne Genehmigung ist das entfernen von Sträuchern und Bäumen während der Brutzeit (1. März – 30. September) verboten.
Einige Kommentare hier sind in dem Bezug echt unterirdisch und von unwissender Arroganz geprägt.
Missachtung kann schnell zu ziemlich hohen Strafen führen.
Hatten auch gerade das Thema weil wir später mit unserer Sanierung fertig wurden und verpennt haben die Büsche zeitig genug zu entfernen. Wie die anderen geschrieben haben nur von Oktober bis Februar erlaubt. Hoffnungen auf ne Sondergenehmigungen brauchst du dir eigentlich auch keine machen. Das wird nur in sehr dringlichen Fällen gegeben wenn bspw. die Gefahr besteht dass ein Baum oder so auf eine Straße fällt oder potentiell gegen ein Haus fallen und Schäden verursachen könnte. Für das Teil kriegst du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine Genehmigung.
Kannst gerne dich absichern und bei der Stadt anfragen.
Würde angeben, dass es um die Verkehrssicherheit geht und deswegen dieser Weg muss.—> musst dann nicht bis Oktober warten.
Das ist kein Flieder das ist Efeu . Schneid den Efeu raus, kurz den Flieder auf die Hälfte und es wird gut
Lokal informieren, zum Vogelschutzgesetz kursiert hier sehr viel Halbwissen. Das Verbot von Rodung an Bäumen und Sträuchern oder der habitusverändernde Schnitt sind nur im öffentlichen Bereich Deutschlandweit vom 01.03-30.09 verboten.
In Gärtnerisch genutzten Fläche wie Hausgärten beispielsweise darf man in Bayern uneingeschränkt roden (egal ob Hecke oder Baum), vorrausgesetzt das Gehölz wird gerade nicht benistet. Dieses Landesrecht wird aber wieder von kommunalen Baumsatzungen eingeschränkt, beispielsweise muss in München ganzjährig (also nicht nur vom 01.03-30.09) jeder Rückschnitt an Bäumen (kann man sich hier streiten zu was dein Flieder hier zählt würde ich vorsichtshalber Anfragen bei der unteren Naturschutzbehörde) der Äste mit einem Durchmesser von >=10cm dicken Ästen und jede Fällung genehmigt werden.
Nicht jede Kommune hat eine Baumsatzung, in dem Fall gilt das Länderrecht. Ist eine vorhanden ist diese dem Landesrecht übergeordnet.
Er sieht sieht morsch aus, da ist Gefahr im Verzug, also würde ich googeln ob da nicht andere 😉 Regeln gelten .. und ein runterschneiden gerechtfertigt ist ,,,