E-Scooter-Vermieter sollen künftig bei Unfallschäden haften

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/e-scooter-haftung-100.html

6 Kommentare

  1. > So sollen Halter von E-Scootern künftig für Schäden haften, egal ob sie ein Verschulden trifft oder nicht. „Es gibt keinen Grund, E-Scooter anders zu behandeln als Autos – denn bei Mietwagen gilt diese Verantwortung schließlich auch“, erklärte die Ministerin.

    > Geschädigte können bislang nur die Fahrerinnen oder Fahrer zur Verantwortung ziehen, was bei rücksichtslos abgestellten Leih-Rollern kaum möglich ist. Die Vermieter der Roller müssen wegen der Haftungsausnahme bislang keine Verantwortung übernehmen.

    > Zudem soll für Fahrerinnen und Fahrer laut Ministerium „das Verschulden vermutet werden“. Sie sollen also ebenfalls haften, wenn sie sich nicht entlasten können.

  2. sitTheFdown on

    Eigentlich schade, denn der Roller an sich ist ein sehr demokratisches Fortbewegungsmittel. 

  3. Lernfrage:
    Wieso werden zig PKW-Verkehrsvergehen eingestellt, weil der Fahrer nicht ermittelt werden kann? Warum funktioniert da keine Hafterhaltung?

  4. Ich finde, dass die nicht haften sollten, sondern die vorherigen Fahrer die die Teile nicht richtig abgestellt haben. Es ist nun echt nicht zu viel verlangt, dass man die Scooter ordnungsgemäß an der Seite abstellen lassen kann, damit niemand zu schaden kommt.

    Wie gesagt der vorherige Fahrer des Scooters soll haften und das kann man eh schnell ausfindig machen durch die Bezahlung.

  5. Erst Halterhaftung für private Kraftfahrzeuge, danach meinetwegen das. Dankeschön.

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