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8 Kommentare
> Die Bundesregierung will im Kartellrecht die Beweispflicht bei der Erhöhung der Benzinpreise umkehren. Künftig sollen die Mineralölkonzerne laut einem am Sonntag vorgelegten Gesetzentwurf vorab sachlich begründen, warum sie ihre Preise an den Tankstellen erhöhen wollen
> Die Änderung des Kartellrechts ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Das Gesetz soll zeitlich befristet gelten. »Nach dem Sommer prüfen wir mit relevanten Stakeholdern die Wirksamkeit und Wirkungen in der Praxis – zum Beispiel etwaige Auswirkungen auf Verkehrsflüsse«
Tatsächlich ne schlaue Änderung.
Sobald’s um Autofahrer geht, ist offenbar auch für Merz Schluss mit freier Marktwirtschaft.
Ja hallo, ich mag Geld.
Schade, dass der Entwurf nicht zitiert wird oder die Regelung erläutert wird. Beim Handelsblatt klingt es danach, dass es um kartellrechtliche Untersuchung geht, nicht um eine grundsätzliche Pflicht zur Preiserklärung
>Die Bundesregierung will es dem Bundeskartellamt darüber hinaus erleichtern, Missbrauch von Marktmacht im Kraftstoffgroßhandel nachzuweisen. Künftig sollen die Unternehmen nachweisen müssen, warum sie ihre Preise im Vergleich zu Wettbewerbern deutlich erhöhen. Bislang muss das Amt den Nachweis führen. Auch sollen die Kartellwächter künftig leichter als bisher Untersuchungen einleiten und sie beschleunigt durchführen können.
Die Preise fürn ÖPNV sind übrigens um ein Vielfaches teurer geworden als der Sprit…
Oder man soll mehr ÖPNV benuzten?
Die Gruende kennen wir doch alle. Der Nachschub ist nicht gesichert, und bei unveraenderten Preisen wuerden Hamsterkaeufe zu schwerwiegenden Engpaessen fuehren. Unschoen, aber Realitaet.