Ich habe heute diesen Artikel gesehen, in dem es heißt, dass die Kantone nach einem Urteil des Schweizer Bundesgerichts und neuen Leitlinien des SEM Anfang des Jahres nicht mehr wie bisher den Stellenwechsel für Nicht-EU/EFTA-B-Bewilligungsinhaber einschränken sollen.

https://www.visahq.com/news/2026-02-24/ch/swiss-federal-court-ruling-removes-job-change-restrictions-for-non-eu-b-permit-holders/

Klingt wie:

– Die Kantone sollen keine B-Bewilligungen mehr mit der Bedingung verbinden, dass kein Stellenwechsel möglich ist

– Inhaber einer Nicht-EU-B-Bewilligung können möglicherweise ohne vorherige Genehmigung und das übliche Verfahren, bei dem der Arbeitgeber nachweisen muss, dass kein Schweizer/EU-Person den Job annehmen könnte, den Arbeitgeber wechseln (?)

Die SEM-Informationen scheinen bereits aktualisiert zu sein:
"Wann und unter welchen Voraussetzungen kann ein Arbeitnehmer aus einem Drittstaat den Arbeitsplatz innerhalb der Schweiz wechseln?

[…] Generell gilt, dass Inhaber einer B-Bewilligung den Arbeitsplatz ohne weitere Genehmigung wechseln können"

PSA for non-EU B permit holders: you are finally able to switch jobs
byu/TreacleNo98 inSwitzerland



Von TreacleNo98

Ein Kommentar

  1. Non-EU/EFTA permit holder here. I’ve never had a restriction for switching jobs, nor has my partner. I’ve changed companies multiple times across multiple cantons on a B. Not sure if this is just specific situations but not the norm from my experience or the people I work with who have done the same.

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