
Die Europäische Kommission (EK) gab am Freitag bekannt, dass sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei eingeleitet hat. Der Grund ist die kürzliche Verabschiedung des Gesetzes zur Umwandlung des Amtes zum Schutz von Whistleblowern (ÚOO) in ein neues Amt.
Nach Ansicht der Kommission verstößt dieser Schritt gegen die Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. In der Slowakei trat das Gesetz jedoch nicht in Kraft, da das Verfassungsgericht der Slowakischen Republik es vor Inkrafttreten des Gesetzes außer Kraft setzte.
Die ÚOO in ihrer ursprünglichen Form sollte ab dem 1. Januar 2026 verschwinden, funktioniert aber nach der Intervention des Verfassungsgerichts im Dezember vorerst unverändert weiter.
Transformation der Whistleblower-Schutzstelle
Das Gesetz sollte die ÚOO in ein neues Amt zum Schutz von Opfern von Straftaten und Whistleblowern asozialer Aktivitäten umwandeln. Neben der Whistleblower-Agenda sollte er sich auch mit der Agenda der Opferentschädigung von Straftaten befassen, die er vom Justizministerium übernehmen sollte. Das Gesetz befasst sich auch mit der Überprüfung des Schutzes sowohl im Straf- als auch im Verwaltungsverfahren.
Der Nationalrat der Slowakischen Republik hat das Gesetz im Dezember verabschiedet. Der slowakische Präsident Peter Pellegrini legte sein Veto ein und schickte es zur Diskussion an das Parlament zurück. Die Abgeordneten stimmten ihm jedoch erneut zu.
Die Opposition legte daraufhin Berufung beim Verfassungsgericht ein. Er akzeptierte ihren Vorschlag für das weitere Verfahren in vollem Umfang. In der Vorlage beanstandete die Opposition die mögliche Unvereinbarkeit des Gesetzes mit der Verfassung der Slowakischen Republik und dem Recht der Europäischen Union sowie den Prozess seiner Verabschiedung im abgekürzten Gesetzgebungsverfahren. Sie kritisierte beispielsweise die Verkürzung der Amtszeit des ordnungsgemäß gewählten Vorsitzenden der ÚOO sowie die Änderungen hinsichtlich der Bereitstellung und Überprüfung des Hinweisgeberschutzes.
Weitere Schritte der Europäischen Kommission
Die EG übermittelte der Slowakei eine förmliche Mitteilung über die mögliche Nichterfüllung der Verpflichtung im Zusammenhang mit der ÚOO und forderte zusätzliche Informationen und eine Erklärung an. Die Slowakei muss innerhalb einer bestimmten Frist, die in der Regel zwei Monate beträgt, auf die Anfechtung reagieren.
Erhält die Kommission keine zufriedenstellende Antwort von der Slowakei oder gibt es keine Abhilfe, kann sie mit der nächsten Stufe des Verfahrens fortfahren und eine begründete Stellungnahme an den Staat richten. Sollte der Streit auch dann nicht beigelegt werden, kann die Kommission den Staat vor dem Gerichtshof der EU verklagen. Eine spätere Nichteinhaltung der aus der Entscheidung des EU-Gerichtshofs resultierenden Maßnahmen könnte zu Sanktionen führen.
Bereits im Dezember äußerte die Europäische Kommission ihre Besorgnis über mehrere Bestimmungen des Gesetzes über den Wechsel der ÚOO in ein neues Amt. Die Kommission brachte außerdem ihr Bedauern darüber zum Ausdruck, dass der Nationalrat der Slowakischen Republik die Gelegenheit zu einer ausführlichen Beratung zu dem Gesetz nicht genutzt hat.
MIMORIADNE: Európska komisia spustila konanie proti Slovensku
Von DreamerEight
6 Kommentare

Spolu s viac ako 1900 otvorenými konaniam voči všetkým členským štátom.
Takže nič závažné ani relevantné.
Ďalší “strongly worded letter”
S prihliadnutím na to ako aká slabá a pomalá EK je ma to nejako nevzrušuje.
Samozrejme za zrušenie UOÓ nie som, Fico a jeho nohsledi by si zaslúžili falusom po čele.
Je ocividne ze maslo na hlave ma len koalicna vlada. Akym sposobom moze EU sankcionovat takychto mafianskych zmrdov a pritom nezasiahnut obcanov danej krajiny?