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12 Kommentare
> In dem Fall hatte ein Berliner Mieter seine Wohnung ohne Erlaubnis seiner Vermieterin während eines Auslandsaufenthalts untervermietet
ist das nicht sowieso verboten, auch ohne Gewinn?
> Der Mann hatte argumentiert, er habe die Wohnung den Untermietern voll ausgestattet überlassen – unter anderem mit Fernseher, Soundanlage, Geschirrspüler und Waschmaschine. Es gebe aber keine vernünftigen Berechnungsmodelle, wie Mobiliar und Hausrat in den Mietpreis eingerechnet werden sollen. Der Deutsche Mieterbund bestätigt das. Aktuell plant das Bundesjustizministerium gesetzliche Regeln für den Möblierungszuschlag.
>
> Konkret zur Frage des überlassenen Mobiliars entschied der achte Zivilsenat am BGH nicht.
Edit: erst mal schön, dass die Untervermietung missbraucht werden darf, aber es braucht die Regeln des Bundesjustizministeriums
Da fehlt „wenn der Vermieter damit nicht einverstanden ist“ in der Überschrift.
Aber Wohnungen kaufen und möbliert fürs doppelte bei Airbnb anbieten ist anscheinend in Ordnung.
Bevor jetzt alle, die in Berlin unter dubiosen Umständen als Unterunteruntermieter in Wohnungen untergekommen sind, denken, sie können jetzt ihren Untervermieter ans Bein pissen: in dem Fall wurde einfach der Hauptmieter aus der Wohnung geschmissen. Also wirkliche Rechte für die Untermieter ergeben sich daraus nicht.
An der Stelle sei erwähnt, dass der Mieter die Wohnung hier nicht nur gewinnbringend untervemieteg hat, sondern ca. das doppelte seiner eigenen Miete verlangt hat und damit auch über dem laut Mietpreisbremse zulässigen Betrag lag.
>In dem Fall hatte ein Berliner Mieter seine Wohnung ohne Erlaubnis seiner Vermieterin während eines Auslandsaufenthalts untervermietet.
>Er verlangte dabei monatlich 962 Euro Nettokaltmiete, obwohl er selbst nur 460 Euro zahlte und laut Mietpreisbremse maximal 748 Euro Miete erlaubt wären.
>Der Mann hatte argumentiert, er habe die Wohnung den Untermietern voll ausgestattet überlassen – unter anderem mit Fernseher, Soundanlage, Geschirrspüler und Waschmaschine.
>Es gebe aber keine vernünftigen Berechnungsmodelle, wie Mobiliar und Hausrat in den Mietpreis eingerechnet werden sollen. Der Deutsche Mieterbund bestätigt das. Aktuell plant das Bundesjustizministerium gesetzliche Regeln für den Möblierungszuschlag.
>**Konkret zur Frage des überlassenen Mobiliars entschied der achte Zivilsenat am BGH nicht.**
Ganz davon abgesehen, dass ich die grundlegende Richtung des Urteils begrüße (und diese eigentlich gern auch für Wohnraum **insgesamt** besser durchgesetzt sehen würde).
**Und** der Wucher + ohne Erlaubnis, wie dumm eigentlich, des Untervermietenden zurecht abgestraft gehörten:
Dass der BGH diese Mobiliar-Sache nicht adressiert, verstehe ich nicht.
Ich weiß, dass es *sachlich* um den reinen Wohnraum geht.
Der doch aber kausaler Weise ebenfalls damit einhergeht, dass Untervermietende gesetzlich nicht aufgefordert sind, die Wohnung ausschließlich komplett leergeräumt untervermieten zu dürfen.
Jetzt sollte der Vermieter durch Vermietung keinen Gewinn machen dürfen, dann wird daraus auch ein Schuh.
Hoffentlich wurde seine Miete nun auf 748, das Limit der Mietpreisbremse erhöht.
Bin nicht wirklich drin in dem Thema, aber welchen Einfluss hat das Urteil auf Airbnb-Angebote? Wird es Airbnb-Angebote deutlich einschränken?
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