
Titel: „Fahrzeuge, die unter ausländischen Ehepartnern zugelassen sind, sind auf den Brücken Yeongjong und Incheon gebührenfrei, aber von der Ausnahmeregelung für die Dritte Yeongjong-Brücke allein aufgrund der Nationalität ausgeschlossen, was zu Kontroversen führt.“
Kernbotschaft:
Von einer Familie mit Wohnsitz auf der Insel Yeongjong ging jedoch die Meldung ein, dass ein Fahrzeug, das auf den Namen einer ausländischen Ehefrau zugelassen war, die mit einem südkoreanischen Ehemann verheiratet war, von der Mautermäßigung für die 3. Mainland-Brücke ausgeschlossen war. Das Fahrzeug kann derzeit kostenlos auf der Yeongjong-Brücke und der Incheon-Brücke mit Unterstützung der örtlichen Mautgebühren genutzt werden, auf der 3. Brücke wurde die Ermäßigung jedoch verweigert, da der Fahrzeughalter Ausländer war.
Es ging jedoch eine Meldung ein, dass in einem Haushalt auf der Insel Yeongjong ein Fahrzeug, das auf den Namen einer ausländischen Ehefrau, die mit einem südkoreanischen Staatsbürger verheiratet war, zugelassen war, von der Mautbefreiung für die Dritte Yeongjong-Brücke ausgenommen war. Dem Bericht zufolge erhält das Fahrzeug derzeit Unterstützung bei der Anwohnermaut und fährt kostenlos auf der Yeongjong-Brücke und der Incheon-Brücke, auf der Dritten Yeongjong-Brücke wurde die Befreiung jedoch nur deshalb verweigert, weil der Fahrzeughalter ein Ausländer ist, heißt es in dem Bericht.
http://www.incheonnewspaper.com/news/articleView.html?idxno=228858