Die eine Möglichkeit ist eine Petition zu unterschreiben, welche hier gefunden werden kann.
https://mitmachen.duh.de/boellerfreies-silvester/?wc=BU\_SI\_25 https://www.duh.de/

Das andere ist eine Aufforderung an die Kommune für Böllerverbotszonen innerhalb der Stadt. Das könnt ihr entweder selbst ausformulieren oder die DUH macht das.

mitmachen/antrag-feuerwerksverbot/?&wc=KK_AC_194

Da wird dann in eurem Namen eine Email verschickt, die in etwa so aussieht:

"
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

jedes Jahr zum Jahreswechsel eskaliert die Situation in vielen Städten erneut. Notaufnahmen erreichen ihre Kapazitätsgrenzen, Einsatzkräfte werden bedroht und auf unseren Straßen herrscht durch Feuerwerk und Brände oft pures Chaos.

Angesichts dieser Zustände ist es nicht länger verantwortbar, die Augen zu verschließen. Gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe e. V. fordere ich deshalb, die bestehenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten nach § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Ersten Sprengstoffverordnung (1. SprengV) konsequent zu nutzen, um das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 in der Nähe besonders brandempfindlicher Gebäude, Anlagen und dicht bebauter Gebiete zu untersagen.

Nach dem Kurzgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger Rechtsanwälte (16. Oktober 2025) im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe sind Kommunen verpflichtet, besonders brandempfindliche Bereiche zu identifizieren und durch entsprechende Feuerwerksverbotszonen zu schützen. Dies dient dem Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum (Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 14 GG).

Als besonders brandempfindlich gelten insbesondere:

• Häuser mit Reetdach,

• Häuser mit einem hohen Holzanteil,

• Tankstellen sowie Gebäude und Anlagen, in denen leicht entzündliche Materialien gelagert werden.

• Letzteres wird unter anderem bei Bauern- und Reiterhöfen und dazugehörigen Scheunen, Wertstoff- und Recyclinghöfen und ähnlichen Betriebsgeländen der Fall sein.

Im Einzelfall sind auch Gebäude und Anlagen als besonders brandempfindlich anzusehen, die aufgrund ihrer Bauweise eine Vielzahl an Eintrittsmöglichkeiten für Feuerwerksraketen aufweisen, beispielsweise durch schlechtsitzende Ziegel und Lüftungsöffnungen. Ferner kann eine besonders enge Bebauung die Brandgefahr erheblich erhöhen, so dass Gebäude, die Teil eines solchen Ensembles sind, als besonders brandempfindlich anzusehen sein können. Dies wird von einer Einschätzung durch Brandsachverständige bzw. durch die für Brandschutz zuständigen Behörden abhängen. Kommunen sind verpflichtet, solche Gefahrenlagen im Einzelfall zu prüfen und zu schützen.

Im Namen von xxxx wohnhaft in xxx und der Deutschen Umwelthilfe e. V. beantragen wir hiermit den Erlass einer Allgemeinverfügung oder Verordnung gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 1. SprengV, um sämtliche besonders brаndempfindlichen Gebäude, Anlagen und dicht bebauten Bereiche im Stadtgebiet zu erfassen und in sinnvolle, zusammenhängende Feuerwerksverbotszonen einzubeziehen.

Gemäß der rechtlichen Bewertung ist um diese Gebäude und Anlagen ein Sicherheitsradius von mindestens 200 Metern einzuhalten. Sofern – wovon üblicherweise auszugehen ist – mehrere solcher Gebäude und Anlagen vorhanden sind, ist zur sinnvollen Abgrenzung und Nachvollziehbarkeit ein gemeinsamer Schutzbereich zu ziehen, der alle relevanten Objekte umfasst; dieser kann, je nach örtlichen Gegebenheiten, auch weite Teile oder das gesamte Stadtgebiet erfassen.

Wir bitten daher um Prüfung und Erlass einer Allgemeinverfügung oder Verordnung, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in diesen Schutzbereichen untersagt.

Sollte die Kommune ihrer Schutzpflicht nicht nachkommen, drohen laut Kurzgutachten haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen für Amtsträger*innen, falls infolge unterlassener Maßnahmen Schäden entstehen.

Darüber hinaus weise ich Sie darauf hin, dass bereits kraft Gesetz (§ 23 Abs. 1 1. SprengV) ein generelles Feuerwerksverbot in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden gilt. Dieses Verbot ist auch am Silvesterabend durchzusetzen.

Wir bitten um eine Rückmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang dieses Antrags, welche Maßnahmen Sie zur Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung eingeleitet haben oder planen.

Mit freundlichen Grüßen"

Von Future_Opening_1984

2 Kommentare

  1. Effective-Tour-4944 on

    Was in dem Text meiner Meinung nach für westdeutsche grenznahe Städte fehlt, ist der Punkt, dass die [Feuerwerkverrückten Niederländer ab 2026 ein Verbot](https://www.zeit.de/gesellschaft/2025-07/boellerverbot-niederlande-beschluss-2026) eingeführt haben. Die werden sich aber nicht zurückhalten, sondern über die Grenze fahren und hier einkaufen und vmtl. auch zu einem großen Teil hier dann verfeuern werden.

    Wer mal in den Niederlanden um Silvester war, weiß, dass die Deutschen dagegen Amateure sind.
    ##[How to survive Dutch fireworks.](https://youtu.be/rGJseovT8ug?si=pVusxA0MGqfZwwdk)

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