
Foto: YONHAP News Das Verfassungsgericht hat zum ersten Mal entschieden, dass das System der vorzeitigen Stimmabgabe, das es Wählern, die am Wahltag nicht ihre Stimme abgeben können, ermöglicht, während eines bestimmten Zeitraums vorher abzustimmen, nicht gegen die Verfassung verstößt. Nach Angaben von Rechtsquellen vom Sonntag erließ das gesamte Gremium des Verfassungsgerichts am Donnerstag das einstimmige Urteil und wies einen Verfassungsantrag ab, der von einem Juraprofessor und anderen im Oktober 2023 eingereicht worden war. In der Beschwerde argumentierten die Antragsteller, dass das System der vorzeitigen Stimmabgabe in seiner jetzigen Form gegen Wahl- und Gleichberechtigungsrechte verstoße. Das Verfassungsgericht entschied, dass Frühwähler zwar weniger Zeit haben, über ihre Entscheidungen nachzudenken als diejenigen, die am Wahltag wählen, sie sich jedoch über verschiedene Medien ausreichend informieren können und die Frühwähler daher ihre Rechte nicht verletzen. Ziel der vorzeitigen Stimmabgabe sei es, die zeitlichen und räumlichen Beschränkungen von Wahlen zu überwinden, den Wählern mehr Komfort zu bieten, mehr Möglichkeiten zur Ausübung des Wahlrechts zu gewährleisten und letztlich dazu beizutragen, die Wahlbeteiligung zu erhöhen, erklärte das Gericht.