
Hallo,
Ich bin als Doktorand an ein Forschungsinstitut in Deutschland gekommen. Meine Anstellung fällt unter den Tvod-Tarif und ich bin auch Mitarbeiter des Instituts. Für meine Aufenthaltserlaubnis verlangte die Ausländerbehörde von mir ein Dokument namens „Aufnahmevereinbarung“. Mein Forschungszentrum stellte mir lediglich eine Arbeitsbescheinigung zur Verfügung und ich habe auch einen Arbeitsvertrag mit ihnen unterzeichnet.
Ich denke, der Arbeitsvertrag ist an Universitäten nicht üblich und sie nutzen meistens die Aufnahmevereinbarung. Mehrere Quellen deuten auch darauf hin, dass ein geeigneter Vertrag ausreicht (Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung zum Zweck der Forschung beantragen – Dienstleistungen – Service Berlin – Berlin.de ). Reicht mein Arbeitsvertrag? Hatte jemand ähnliche Situationen?
Von RecordRemote7377