Hallo zusammen!

Ich bin derzeit ein Bachelor-Student, der gerade dabei ist, seine Bachelorarbeit in einem Unternehmen anzufertigen. Dazu müsste ich wissen, ob ich eine selbständige Tätigkeit ausüben darf. Derzeit besitze ich eine Niederlassungserlaubnis. Das habe ich bei meiner Recherche zu den beiden Schlüsselwörtern im Titel herausgefunden:

Die Niederlassungserlaubnis gewährt uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und beinhaltet damit auch die Möglichkeit, eine selbstständige Tätigkeit auszuüben. Dies wird durch Folgendes unterstützt:

  1. Die Tatsache, dass die Niederlassungserlaubnis das Recht von Personen mit ständigem Wohnsitz festlegt, ein Unternehmen zu gründen oder selbständig zu arbeiten: "[…] Außerdem können Sie sowohl als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer arbeiten als auch einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen." (siehe https://www.make-it-in-Germany.com/de/visum-aufenthalt/dauerhaft-in-deutschland/niederlassungserlaubnis)

  2. § 9 AufenthG (1), der mir den unbeschränkten Aufenthaltstitel bestätigt. Darin heißt es "die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel". Only if the person is eligible for a Niederlassungserlaubnis, fulfilling the criteria in § 9 Niederlassungserlaubnis (2) – which I have, hence currently holding a Niederlassungserlaubnis.

  3. Aufgrund von Punkt 2 kann in § 2 Begriffsbestimmungen (2) darauf hingewiesen werden, dass: "Erwerbstätigkeit ist die selbständige Tätigkeit, die Beschäftigung im Sinne von § 7 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und die Tätigkeit als Beamter". Die Arbeitserlaubnis "Erwerbstätigkeit" ist physisch und genau auf meiner Niederlassungserlaubniskarte aufgedruckt. Nach dem unter Punkt 3 genannten Gesetzessatz bedeutet dies zwar, dass ich eine selbständige Tätigkeit ausüben darf.

Allerdings weiß ich nicht, welche Art von physischem oder digitalem Nachweis ich außer der Zusendung einer Fotokopie meiner unbefristeten Aufenthaltserlaubnis benötige, was ich bisher für die von mir angenommenen Werkstudentenstellen immer getan habe.

Als ich nachschaute, ob ich in München (insbesondere im KVR, da ich dort meinen ständigen Wohnsitz angemeldet hatte) eine Bescheinigung zum Nachweis einer selbständigen Tätigkeit bekommen könnte, führte das immer dazu, dass ich ein Formular für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis ausfüllen musste. Das ist für mich kontraintuitiv, weil ich bereits eines besitze.

Hat jemand die gleiche Erfahrung gemacht? Oder hat jemand Vorschläge?

Selbstständige Tätigkeit + Niederlassungserlaubnis
byu/static_beqa ingermany



Von static_beqa

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