Richterregeln Google muss Daten weitergeben, kann den Chrome -Browser behalten Ein Richter des US -Bezirksgerichts hat in einem Kartellrecht entschieden, dass Google Suchdaten mit seinen Konkurrenten teilen muss. Der Richter lehnte jedoch den Vorschlag des Justizministeriums ab, der Technologiegigant zu verkaufen, um seinen Chrome -Browser zu verkaufen. Der Fall begann im Jahr 2020, als das Justizministerium Google verklagte und gegen Verstoß gegen das Kartellrecht bei der Monopolisierung des Internet -Suchmarktes vorging. Im August 2024 entschied ein Richter in Washington DC, dass Google ein illegales Monopol in der Online -Suche abhält, das Unternehmen jedoch Berufung eingelegt hat. In der jüngsten Entscheidung am Dienstag wurde Google von der Unterzeichnung exklusiver Datenverteilungsverträge und der Nutzung von Google Services erzwungen. Der Richter entschied jedoch, dass Google den Chrombrowser behalten kann. Das Gericht sagt, Google habe es nicht für illegale Einschränkungen verwendet. Dies wird als positiv für das Unternehmen angesehen, da das Online -Suchgeschäft eine Hauptquelle für Werbeeinnahmen ist. Der Schwerpunkt liegt nun darauf, ob das Justizministerium gegen das Urteil Berufung einlegen wird.

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